Neue Kinderrichtlinie tritt in Kraft
Die neuen Richtlinien sehen deutliche Verbesserungen, etwa bei den Untersuchungen zur Entwicklung der Sprache, der Fein- und Grobmotorik sowie der Sehleistung, vor. Künftig wird zudem der entwicklungsneurologische Verlauf von Kindern im Fokus stehen und dabei verstärkt auf das Prinzip "Grenzsteine der Entwicklung" gebaut.
Der Hörtest bei der U8 muss künftig mittels Audiometrie erfolgen. Schließlich können Neugeborene vom 1. September an bundesweit auch auf Mukoviszidose getestet werden. Darüber hinaus wird die Beratung zum Impfschutz Pflicht.
Doch zunächst ändert das nicht die Praxis, weil der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), das Vergütungssystem der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland, noch geändert werden muss. Das könne sich auch noch über ein halbes Jahr hinziehen, bestätigte Dr. Hermann-Josef Kahl, Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), gegenüber der Ärzte Zeitung. Solange sind die neuen Inhalte der Kinder-Richtlinie im ambulanten Bereich noch keine Kassenleistung.
Quelle: Ärzte Zeitung