Neue OTC-Optionen bei Migräne und Allergie
Die 21. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung wurde am 08. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die darin geregelten Änderungen zu Rizatriptan, Bilastin und Olopatadin sind einen Tag darauf in Kraft getreten.
Ein Triptan, zwei Antihistaminka
Für die Selbstmedikation bedeutet der OTC-Switch: Ein neues rezeptfreies Triptan und zwei weitere Alternativen bei den Antihistaminika.
Sobald ein entsprechendes OTC-Präparat auf dem Markt ist, darf Rizatriptan „zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura, nach ärztlicher Erstdiagnose einer Migräne“ in Konzentrationen von fünf Milligramm je Tablette und in einer Gesamtmenge von zehn Milligramm je Packung ohne Rezept in Apotheken abgegeben werden.
Das gilt auch für Bilastin. Der Wirkstoff ist seit März 2022 in der 20-Milligramm-Dosierung rezeptfrei für Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren verfügbar. Nun fiel die Rezeptpflicht für die Zehn-Milligramm-Dosierung für Kinder ab sechs bis elf Jahren. Das Antihistaminikum ist indiziert zur Behandlung bei allergischen Rhinokonjunktivitiden und Urtikaria.
Olopatadin zur Anwendung am Auge darf nur an Erwachsene ohne Rezept abgegeben werden
Als zweites Antihistaminikum darf Olopatadin zur Anwendung am Auge ohne Rezept abgegeben werden, "sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene angegeben ist". (Ausnahme: Es handelt sich um ein von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassenes Arzneimittel). Das Antihistaminikum Olopatadin wird als Augentropfen eingesetzt zur Linderung der Symptome der allergischen Konjunktivitis oder allergischen Rhinitis.