Neue Regeln: COVID-19-Impfzertifikate richtig nummerieren

Die Auswahl der Nummer der Dosis im Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ist wie bisher nach Eingabe des Impfstoffs im Dropdown möglich. In Abhängigkeit der ersten Impfserie (Grundimmunisierung) ergeben sich folgende Nummerierungsregeln:
- 2/1 für Impfungen nach einer ersten Impfserie mit einem nur in einer Dosis zu verabreichenden Impfstoff (COVID-19 Vaccine Janssen); anschließende Impfungen (X) sind mit (2+X)/(1) zu dokumentieren.
- 2/1 für Auffrischimpfungen nach Abschluss einer Impfserie, bei der gemäß den Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts nur eine Dosis eines nach Fachinformation zweifach zu impfenden COVID-19-Impfstoffs an eine genesene Person verabreicht wurden; anschließende Impfungen (X) sind mit (2+X)/(1) zu dokumentieren.
- 3/3 für die Verabreichung einer Auffrischimpfung nach einer ersten Impfserie mit einem in zwei Dosen zu verabreichenden Impfstoff; anschließende Impfungen (X) sind mit (3+X)/(3+X) zu dokumentieren.
Ausfüllhilfe für COVID-19-Impfzertifikate
Die Ausfüllhilfe der ABDA soll bei der Auswahl der Nummer der Dosis bei der technischen Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate nach Anpassung des Apothekenportals unterstützen. In den PDF-Ausdrucken ist der Zusatzvermerk „Booster“ nicht aufgedruckt. Die ebenfalls vorgesehene Begrenzung der Gültigkeit der COVID-19-Impfzertifikate über die erste Impfserie auf 270 Tage wird auf Ebene der Zertifikatsprüfung vorgenommen.
Quelle: ABDA
Kommentar von Jessica Schüler
Hallo. Ich bin genesen vor 3 Monaten und möchte jetzt nur eine Impfung, damit ich als grundimmunisiert gelte. Was muss dann auf dem Zertifikat stehen? Mein Mann hat am Freitag eins bekommen auf dem 2/1 steht. Meine Praxis wollte mir eben eins ausstellen, auf dem 1/1 steht. Was bedeutet welches? Vielen Dank für eine Antwort.
Antwort der Redaktion
Hallo Frau Schüler, 1/1 steht auf dem Zertifikat, wenn Sie nach einer COVID-19-Infektion eine Impfdosis erhalten haben. Damit sind Sie grundimmunisiert. 2/1 steht auf dem Zertifikat, wenn Sie nach einer COVID-19-Infektion eine Impfdosis erhalten haben und mindestens drei Monate nach dieser Impfung eine weitere Impfung erhalten haben. Damit gelten Sie als geboostert.