Neuer Festzuschlag für Rezepturen

(run/cnie) Höhere Honorare für Apotheker, keine Rabattverträge für Impfstoffe mehr: Das neue Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG)bringt einige Änderungen für Pharmazeuten und Ärzte. Am Freitag, 12. Mai, ist das AMVSG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Somit ist es ab Samstag, 13. Mai, in Kraft getreten.

15.05.2017

AMVSG
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Aus Apothekensicht besonders relevant sind die vom Bundesgesundheitsministerium im Rahmen des neuen Gesetzes umgesetzten Honorarverbesserungen. So gibt es ab sofort einen Festzuschlag für die Rezepturherstellung von 8,35 Euro (abzüglich des Kassenrabatts). Die Arbeitspreise für Rezepturen erhöhen sich jeweils um einen Euro, und auch für die Abgabe von Betäubungsmitteln und anderen dokumentationspflichtigen Arzneimitteln ist eine höhere Pauschale vorgesehen. Ab jetzt können dafür 2,91 Euro abgerechnet werden. Bislang erhielten Apotheker pro BtM-Abgabe eine zusätzliche Pauschale von 26 Cent.

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Außerdem sind Arzneimittel, die nur für Kinder und Jugendliche erstattungsfähig sind, nun von der Nutzenbewertung ausgenommen. Ein weiterer Punkt im AMVSG betirfft Impfstoffe. Für sie gibt es keine Rabattverträge zwischen Krankenkassen mit pharmazeutischen Herstellern mehr.

Die genauen Punkte des AMVSG finden Sie im Bundesgesetzblatt.

Quelle: Ärzte Zeitung

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