Neuer Rahmenvertrag tritt in Kraft

(kib) Seit 1. Juli gilt der neue Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung. Er soll in der Offizin einige Unklarheiten beseitigen, zum Beispiel was den Nachweis zur Nichtverfügbarkeit betrifft. Neuerungen gibt es auch bei Packungsgrößen und Sonder-PZN.

01.07.2019

PTA beim Heraussuchen von Medikamenten
© Foto: STEEX / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodellen)
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