Neuer Tarifvertrag: PTA erhalten pro Monat 200 Euro mehr
Mit dem neuen Gehaltstarifvertrag reagieren ADA und Adexa auf die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro. Diese Sockelbeträge gelten jeweils in allen Berufsjahresgruppen. Zum 1. Januar 2023 ist eine weitere Gehaltserhöhung um 3,0 Prozent vorgesehen, schreiben ADA und Adexa in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 7. Januar. Die beiden Tarifabschlüsse gelten für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen.
"Es ist für alle Apothekenangestellten nach zwei anstrengenden Pandemiejahren wichtig, dass jede und jeder eine ordentliche Schippe obendrauf bekommt. Das gilt insbesondere auch für die Berufsgruppen mit den niedrigeren Gehältern", sagt Adexa-Chef Andreas May. "Die prozentualen Erhöhungen, die sich durch den Sockelbetrag ergeben, liegen daher bei den PKA sogar im zweistelligen Bereich. Aber selbst bei den Approbierten in der höchsten Gehaltsstufe gibt es ein Plus von 4,6 Prozent! Damit können wir hoffentlich die wachsende Abwanderung aus den Vor-Ort-Apotheken aufhalten und die Attraktivität steigern.“
Hier die Änderungen in der Übersicht:
- PTA erhalten ab 1. Januar 2022 im 1. und 2. Berufsjahr nach Tarif 2349 Euro brutto. Ab dem 15. Berufsjahr erreichen PTA mit 2983 Euro die höchste von fünf tariflichen Eingruppierungen.
- PKA im 1. und 2. Berufsjahr starten 2022 mit 2093 Euro. Ab dem 14. Berufsjahr liegt ihr Tarifgehalt jetzt bei 2512 Euro brutto.
- Bei den Pharmazie-Ingenieuren steigt das Gehalt ab dem 15. Berufsjahr auf 3302 Euro.
- Angestellte Apotheker im Tarifbereich des ADA steigen nun im ersten Berufsjahr mit 3782 Euro Monatsgehalt ein – bei Vollzeit von 40 Wochenstunden. In der höchsten Tarifstufe ab dem 11. Berufsjahr gibt es 4543 Euro.
Für wen der Gehaltstarifvertrag gilt
Der Arbeitgeber muss Ihnen nicht in jedem Fall mehr Geld zahlen. Verpflichtet sind der Chef oder die Chefin, wenn er oder sie Mitglied des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken ist und seine Angestellten Mitglieder der Apothekengewerkschaft Adexa. Darüber hinaus sind Tarifgehälter zu beachten, wenn der Rahmentarifvertrag im Arbeitsvertrag erwähnt wird. Manche Arbeitgeber wenden die Regelungen dennoch auf alle Apothekenangestellten gleichermaßen an.
ergänzt: 10.1.22
Quelle: Adexa