Neues „Diätrecht“

(kib) Seit dem 20. Juli 2016 gilt die EU-Verordnung Nr. 609/2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung. Damit wird nach über 30 Jahren das Konzept der Lebensmittel für eine besondere Ernährung (diätetische Lebensmittel) im europäischen Recht aufgegeben und durch Vorschriften für spezielle Verbrauchergruppen (Foods for Specific Groups; FSG) ersetzt.

20.07.2016

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© Foto: bluedesign/Fotolia
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Wie der aid-infodienst in einer Mitteilung berichtet, ist der Begriff „Diät“ mit dem neuen Regelwerk so gut wie passé und mit ihm auch die Sammelbezeichnung „diätetische Lebensmittel“. An spezielle Verbrauchergruppen richten sich zum Beispiel Trink- und Sondennahrungen, die klassischerweise in Krankenhäusern oder in der Pflege verabreicht werden sowie Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen.

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Auch das breite Angebot der ergänzend bilanzierten Diäten (ebDs) – also Produkten, die sich anders als Nahrungsergänzungsmittel nicht an Gesunde, sondern an Personen mit spezifischen Erkrankungen richten – fällt unter das neue Regelwerk.

Nicht davon erfasst sind dagegen zwei bislang als diätetisch kategorisierte Produktgruppen, die den Überwachungsbehörden in den letzten Jahren immer wieder Kopfzerbrechen bereiteten: die Sportlernahrungen und die „Kindermilch“.

Hier geht es zur EU-Verordnung Nr. 609/2013.

Quelle: aid infodienst

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