Neues T-Rezeptformular

(maw/fast) Für die Verordnung von Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid gibt es seit dem 15.04.2020 ein neues Formular. Die bisher an Ärzte ausgegebenen alten Sonderrezepte behalten ihre Gültigkeit und dürfen noch aufgebraucht werden, teilt das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) mit.

20.04.2020

Schwarzes Ausrufezeichen in rotem Dreieck
© Foto: valdis torms / stock.adobe.com
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Auf den neuen Rezeptformularen ergänzend hinzugekommen ist auf der Rückseite von Teil II ein Feld für den Apothekenstempel. So sollen die Anforderungen aus § 17 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Apothekenbetriebsordnung erleichtert werden. Zudem besteht die T-Rezeptnummer nun aus sieben statt der bis dato sechs Ziffern. Die Nummer ermöglicht eine eindeutige Zuordnung eines T-Rezeptes zu dem verordnenden Arzt.

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Die inhaltlichen Modalitäten für die Verschreibung und Abgabe von lenalidomid-, pomalidomid- und thalidomidhaltigen Arzneimitteln, die Bedingungen und Anforderungen des damit verbundenen Schwangerschafts-Präventionsprogramms sowie die sonstigen Ausführungen laut der Bekanntmachung des BfArM vom 8. Dezember 2008 (BAnz. S. 4542) behalten ihre Gültigkeit und sind unbedingt zu beachten.

So sieht das neue Rezeptformular aus

Quelle: BfArM, KBV

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