Neues zum E-Rezept für Privatversicherte
Die Rollout-Phase mit weiteren Unternehmen der privaten Krankenversicherer soll im 2. Halbjahr 2024 ausgeweitet werden, heißt es in der ABDA-Mitteilung weiter.
Einlösewege und Kostenbeleg
Privatversicherte besitzen keine elektronische Gesundheitskarte. Daher können sie ein E-Rezept auf zwei unterschiedlichen Wegen einlösen: per E-Rezept App oder mit dem ausgedruckten E-Rezept-Token. Anders als bei gesetzlich Versicherten benötigen Privatversicherte einen Kostenbeleg, den sie bei ihrem Kostenträger einreichen können. Das heißt, das Apothekenteam muss diesen erstellen.
Das geht in Form eines digitalen Kostenbelegs, wenn der Versicherte diesem Verfahren in der E-Rezept-App allgemein zugestimmt hat. Oder aber der Beleg muss im Anschluss an die Rezept-Einlösung über das Apothekensystem generiert werden. Wie es von Seiten des PKV-Verbands heißt, bieten die meisten Apothekensysteme bereits die Möglichkeit, einen Kostenbeleg auszudrucken. Der digitale Kostenbeleg sei bei vielen Anbietern in der Umsetzung.
Überstützung für Apotheken
Weitere Antworten auf häufige Fragen sowie weitere Infomaterialien finden Apothekenteams beim PKV-Verband auf der Homepage.
Quelle: ABDA, PKV-Verband