Noxafil nicht austauschen!

(kib) Besondere Obacht ist bei der Abgabe von Noxafil (Posaconazol) geboten. Denn das neue „Magensaftresistente Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen“ darf nicht mit der „Suspension zum Einnehmen" (einschl. Generika) ausgetauscht werden. Das kann zu Medikationsfehlern führen.

10.07.2023

Strichmännchen mit Warnschild mit Ausrufezeichen
© Foto: Trueffelpix / stock.adobe.com
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In dem Rote-Hand-Brief weist der Hersteller Merck Sharp & Dohme, darauf hin, dass ein Austausch zwischen beiden Darreichungsformen potenziell zu Über- beziehungsweise Unterdosierung führen kann. Damit verbunden ist das Risiko für schwerwiegende Nebenwirkungen oder mangelnde Wirksamkeit.

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Diese Darreichungsformen gibt es

Posaconazol ist in den folgenden Darreichungsformen erhältlich:

  • Suspension zum Einnehmen (40 mg/ml) für Erwachsene
  • magensaftresistente Tabletten (100 mg) für Erwachsene und pädiatrische Patienten ab 2 Jahren (mit einem Körpergewicht über 40 kg)
  • magensaftresistentes Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (300 mg Pulver in Beuteln) für pädiatrische Patienten ab 2 Jahren
  • Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (iv.; 18 mg/ml) für Erwachsene und pädiatrische Patienten ab 2 Jahren.

Apothekenpersonal soll genau hinschauen

Bei der Abgabe des Breitspektrum-Antimykotikum wird das Apothekenpersonal um Aufmerksamkeit gebeten. Es soll „sicherstellen, dass die korrekte Darreichungsform inklusive der Dosierungsempfehlung an die Patientin oder den Patienten abgegeben wird“, heißt es in dem Rote-Hand-Brief.

Auch Posaconazol-haltige „Tabletten“ und „Suspension zum Einnehmen“ sind nicht austauschbar.

Quelle: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, MSD Sharp & Dohme GmbH

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