NRW: Schulgeld für PTA entfällt rückwirkend

(kib) Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen hat bekannt gegeben, das Schulgeld in Gesundheitsfachberufen rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres zu 100 Prozent zu übernehmen. Das berichtet die Apothekerkammer Westfalen-Lippe in einer Mitteilung.

05.02.2021

PTA zeigt PTA-Praktikantin wie eine Salbe hergestellt wird
© Foto: Apothekerkammer Westfalen-Lippe (Symbolbild mit Fotomodellen))
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„Ich habe mich riesig über diese Entscheidung aus Düsseldorf gefreut“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Berlin.

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„In den vergangenen Jahren war es nicht leicht, junge Menschen für einen Beruf zu begeistern, für dessen Ausbildung sie tief in die Tasche greifen mussten“, erklärt Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, den Schritt. „NRW war bereits das erste Bundesland, das sich seit dem 1. September 2018 mit 70 Prozent an den Schulgeldkosten beteiligt hat. Dass ab sofort im größten Bundesland Schulgeldfreiheit besteht, ist ein wichtiges Signal, die Apotheken vor Ort zu stärken“, sagt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein.

Dafür hätten sich die Apothekerverbände und -kammern in NRW auch seit Jahren intensiv engagiert. „Das Schulgeld kompensiert allerdings nur einen Teil der Kosten des einzelnen Ausbildungsplatzes. Es bleibt abzuwarten, ob sich das Land NRW auch an den steigenden übrigen Kosten in diesem Bereich beteiligen wird“, ergänzt Dr. Klaus Michels, Vorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe.

Damit die Schulen die Regeln möglichst schnell umsetzen und an die Schüler weitergeben können, sollte die Richtlinie ihnen nun zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Apothekerkammer Westfalen-Lippe

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