Nur noch mit Zulassung: Isopropanol 70 %
Apotheken sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. Auch sie dürfen nur noch durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zugelassene Produkte abgeben und verwenden. Eine Alternative ist Ethanol 80 %. Dieses darf derzeit noch zur Flächendesinfektion hergestellt, verwendet und verkauft werden. Die Bewertung des Wirkstoffs als Biozid ist noch nicht abgeschlossen.
Zur Haut- und Händedesinfektion ist die defektur- und rezepturmäßige Herstellung hingegen weiterhin erlaubt. Denn handelt es sich um Isopropanol-Wasser-Mischungen, die zur Anwendung am menschlichen Körper hergestellt werden, gelten weiterhin die Bestimmungen der Apothekenbetriebsordnung.
Quelle: DocCheck
Kommentar von Eva Moser
typischer EU Schwachsinn