Organe spenden? Nur mit ausdrücklicher Zustimmung!

(kib) Organspenden bleiben in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Das hat der Bundestag am heutigen Donnerstag beschlossen. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn favorisierte "doppelte Widerspruchslösung" ist somit vom Tisch. Künftig wird jeder Deutsche bei der Abholung eines neuen Personalausweises auf das Thema Organspende angesprochen.

16.01.2020

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, und Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und Gesundheitsexperte seiner Partei, stellen mit einem Organspendeausweis in der Hand
© Foto: Kay Nietfeld / dpa / picture alliance
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Gegen den Gesetzesentwurf zur "doppelten Widerspruchslösung" votierten in namentlicher Abstimmung 379 Abgeordnete, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, drei enthielten sich. Die Entscheidungslösung wurde in dritter Lesung angenommen. 432 Abgeordnete stimmten für den fraktionsübergreifenden Entwurf einer Entscheidungslösung, 200 Abgeordnete votierten dagegen. 37 enthielten sich.

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Hintergrund

Zur Diskussion standen zwei Gesetzentwürfe, die über Parteigrenzen hinweg entstanden sind. Beide eint ein Ziel: die Zahl der Organspender in Deutschland zu erhöhen, um mehr Menschenleben zu retten. Die Fraktion der AfD hat einen Antrag für eine Vertrauenslösung eingereicht. 

Die doppelte Widerspruchslösung

Danach gilt grundsätzlich jede Person als Organ- und Gewebespender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch oder ein entgegenstehender Wille vor.Vor einer Entscheidung über eine Organspende ist zu klären, ob eine Erklärung des möglichen Organspenders zur Organ- und Gewebespende vorliegt.

Hierzu hat der Arzt – nach der Feststellung des sog. Hirntodes (unumkehrbarerer Ausfall aller Hirnfunktionen) – bei dem Organ- und Gewebespenderregister nachzufragen, ob zum möglichen Spender ein Eintrag gespeichert ist. Ist in dem Organ- und Gewebespenderregister kein Eintrag gespeichert, hat ein Arzt, der weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt ist, den nächsten Angehörigen des möglichen Spenders zu befragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebespende entgegenstehender Wille des möglichen Spenders bekannt ist. Ist dies der Fall, kommt eine Organspende nicht in Betracht.

Stärkung der Entscheidungsbereitschaft

Vorschlag zwei setzt auf die Entscheidungsbereitschaft der Bürger stärken. Künftig soll die Abgabe eine Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen möglich sein. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ergebnisoffen beraten. Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls vor, dass die Bürger die Möglichkeit erhalten, ihre Entscheidung in einem Online-Register festzuhalten.

Die Vertrauenslösung

Das Vertrauen der Menschen in die Organspende soll durch die Schaffung einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Institution verbessert werden. Die Institution soll in Zukunft für die Koordinierung und Vermittlung der Organe zuständig sein.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Ärzte Zeitung

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