OTC-Arzneimittel irrtümlich mit 2D-Matrixcode gekennzeichnet

(kib) Die Firma Hexal AG informiert in Abstimmung mit der Regierung Oberbayern in einem Informationsschreiben, dass 30 Chargen des Arzneimittels ASS 100 mg Hexal® 50 und 100 Tabletten irrtümlicherweise mit einem 2D-Matrixcode versehen wurden.

28.03.2019

Frau scannt Barcode einer Packung ab
© Foto: Africa Studio / stock.adobe.com
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Eine Kennzeichnung gemäß EU-Fälschungsrichtlinie ist allerdings nicht vorgesehen. Die Firma empfiehlt daher Apotheken, betroffene Packungen ausschließlich über den vorhandenen Barcode zu scannen, da eine Verifikation des 2D-Matrixcode nicht notwendig beziehungsweise möglich ist. Ein Arzneimittelrisiko besteht nicht.

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Quelle: Arzneimittekommission der Deutschen Apotheker

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