OTC-Arzneimittel irrtümlich mit 2D-Matrixcode gekennzeichnet
![Frau scannt Barcode einer Packung ab Frau scannt Barcode einer Packung ab](https://www.das-pta-magazin.de/media/cache/thumb_1000x800/media/5415/Scan.jpg)
Eine Kennzeichnung gemäß EU-Fälschungsrichtlinie ist allerdings nicht vorgesehen. Die Firma empfiehlt daher Apotheken, betroffene Packungen ausschließlich über den vorhandenen Barcode zu scannen, da eine Verifikation des 2D-Matrixcode nicht notwendig beziehungsweise möglich ist. Ein Arzneimittelrisiko besteht nicht.
Quelle: Arzneimittekommission der Deutschen Apotheker