OTC-Markt: Änderungen empfohlen
In der Sitzung empfahl der Ausschuss die Zubereitung aus Ibuprofen und Coffein aus der Verschreibungspflicht zu entlassen und die und Position zu Ibuprofen in Anlage 1 der AMVV wie folgt zu ergänzen:
„Ibuprofen […] - ausgenommen zur oralen Anwendung (in maximaler Einzeldosis von 400 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 1200 mg) in Kombination mit Coffein (in maximaler Einzeldosis von 100 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 300 mg), zur Behandlung von akuten mäßig starken Schmerzen bei Erwachsenen -“
Darüber hinaus gibt es weitere Empfehlungen, unter anderem zur Unterstellung von Doxylamin unter die Verschreibungspflicht und zwar „zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis 18 Jahren“
Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die Änderungen zum 1. Januar 2018 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten. Weitere Empfehlungen finden Sie im Kurzprotokoll zur Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses.
Quelle: BfArM