Pille danach: Künftig kostenfrei für Vergewaltigungsopfer

(kib) Bisher gilt eine Altersgrenze von 22 Jahren, bis zu der die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Pille danach übernimmt. Diese Grenze entfällt künftig, wenn eine Frau sexuell missbraucht oder vergewaltigt wurde. Das hat der Bundestag kürzlich beschlossen.

13.02.2025

Blister der Pille danach auf Packung liegend
© Foto: DingDong / stock.adobe.com
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Die Notfallkontrazeption (Notfall-Pille, Pille danach) wird nach derzeit geltender Rechtslage bis zum vollendeten 22. Lebensjahr übernommen. Diese Beschränkung entfällt künftig, wenn es einen Hinweis auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung gibt.

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Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums erläutert auf Anfrage von DAS PTA MAGAZIN, dass die Voraussetzung eine ärztliche Verordnung sei. Mit diesem Rezept könne dann die verordnete „Pille danach“ in der Apotheke bezogen werden. 

Die Änderung wird in das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ eingefügt, auf das sich die drei früheren Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP vor wenigen Tagen geeinigt hatten, heißt es auf tageschau.de. In Kraft tritt die neue Regelung am Tag nach der Verkündung im Bundesanzeiger.

Tipps für die Beratung zur Pille danach

Je früher die Pille danach nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eingenommen wird, desto größer ist die Chance, eine Schwangerschaft zu verhindern. Im Interview erklärt Apothekerin Dr. Ute Koch, worauf PTA bei der Beratung zur Pille danach achten sollten.

Quelle: Bundestag, tagesschau.de

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