Pläne zum digitalen Corona-Impfnachweis

(kib) Der digitale Impfnachweis für Menschen, die gegen COVID-19 geimpft sind, nimmt langsam Form an. Erste Testungen zur CoVPass-App liefen bereits, hieß es vergangene Woche aus dem Bundesgesundheitsministerium.

18.05.2021

Frau hält Smartphone mit Impfnachweis in die Kamera
© Foto: Frank Hoermann / Sven Simon / picture alliance (Symbolbild mit Fotomodell)
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Die Bundesregierung hatte ein Unternehmenskonsortium mit der Entwicklung des Projekts beauftragt. Aktuell liege man im Zeitplan. Entsprechend optimistisch zeigte sich das Bundesgesundheitsministerium, dass Geimpfte gegen COVID-19 pünktlich zur Hauptreisezeit im Sommer ihren Impfschutz digital nachweisen können. Ein genaues Datum für den Rollout der CoVPass-App wurde nicht genannt.

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Die CoVPass-App soll aber nicht nur als Impfnachweis genutzt werden können. Sie soll darüber hinaus auch der Dokumentation von Test- und Genesenen-Nachweisen dienen. Alle geplanten Funktionalitäten der CoVPass-App sollen zudem laut Bundesgesundheitsministerium auch in die Corona-Warn-App des Bundes integriert werden.

Geplant ist, dass Ärzte in Arztpraxen oder Impfzentren, ihren Impflingen im Rahmen der Impfung einen digitalen Impfnachweis ausstellen. Das soll über einen Zertifikatsservice geschehen, der von den Entwicklern bereitgestellt wird. Impflinge erhalten einen QR-Code, der ihnen in Kombination mit einem Ausweisdokument als Impfnachweis gilt. Der QR-Code, der dann in der CoVPass-App oder der Corona-Warn-App gespeichert oder in Papierform vorgezeigt werden kann, kann dann von Dritten mit einer Prüfapp überprüft werden.

Bereits Geimpfte sollen einen QR-Code per Post erhalten, heißt es aus dem Ministerium. Demnach sei eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes geplant, wonach die Länder die Möglichkeit erhalten, bereits Geimpften einen QR-Code als Impfnachweis nachzusenden. Das würde dann aber ausschließlich Menschen betreffen, die in Impfzentren geimpft wurden. Menschen, die beim Haus- oder Facharzt geimpft wurden, müssen sich an diesen wenden.

Das Bundesgesundheitsministerium betonte abermals, der digitale Impfnachweis sei ausschließlich eine Ergänzung zum analogen, gelben Impfpass. Geimpfte könnten auch weiterhin mit diesem Impfpass ihren SARS-CoV-2-Impfstatus nachweisen. Für die Dokumentation ist er ohnehin unerlässlich.

Quelle: Ärzte Zeitung

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