Präqualifizierung für Hilfsmittel: Kritik am Wegfall für Apotheken

(kib/cnie) Künftig soll die Pflicht zur Präqualifizierung für Apotheken bei der Abgabe von bestimmten Hilfsmitteln wegfallen. Für Sanitätshäuser allerdings nicht. Das kritisiert das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“.

24.07.2023

Bein mit Kompressionsstrumpf
© Foto: HENADZY / Stock.adobe.com
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Das  Lieferengpassgesetz sieht vor, dass die Pflicht zur Präqualifizierung für Apotheken bei der Abgabe bestimmter Hilfsmittel künftig wegfallen soll. Für welche genau, darüber müssen sich in den nächsten sechs Wochen der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband einig werden. In Frage kommen derzeit knapp 50 Versorgungsbereiche, zum Bespiel Milchpumpen und Insulinpens, aber auch Kompressionsstrümpfe.

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Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ fordert, dass auch die anderen Spitzenorganisationen der Hilfsmittelversorgung in die Verhandlungen mit einbezogen werden und eine einheitliche Zulassung auf Basis der Präqualifizierungskriterien für alle Leistungserbringer sichergestellt wird.

PTA-Ausbildung: Hilfsmittel kommen zu kurz

Das Bündnis kritisiert in einer Stellungnahme unter anderem, dass „in der Approbationsordnung von Apothekerinnen und Apothekern ebenso wie in den Curricula der weiteren apothekennahen Berufe nur rudimentär Lehrinhalte über Medizinprodukte, gar keine über Hilfsmitteln und erst recht keine Module über die Patientenversorgung mit Hilfsmitteln enthalten sind."

In Folge dieser Lücken in der Ausbildung sei nun für viele Hilfsmittel zu befürchten, dass sie ohne die Anforderungen der Präqualifizierung durch Apotheken nicht gefahrfrei abgegeben werden können. Auch die Schulung, Beratung und Einweisung zu Hilfsmitteln könne von Apotheken so nicht sichergestellt werden, merkt das Bündnis an. 

Es fordert zudem eine gesetzliche Klarstellung, wie jene Hilfsmittel, die exklusiv ohne Präqualifizierung in der Apotheke versorgt werden dürfen, künftig in der allgemeinen Struktur des Hilfsmittelverzeichnisses zu regeln sind.

Bürokratieabbau ist grundsätzlich sinnvoll

Eine Überregulierung betrifft nicht nur Apotheken, sondern auch Sanitätshäuser. Deshalb hält das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ eine grundsätzliche Überarbeitung der Präqualifizierung für notwendig und richtig. Bürokratische Benachteiligungen in der Hilfsmittelversorgung gegenüber der Abgabe von Arzneimitteln sollten beseitigt werden, beispielsweise mit Blick auf das Inkassorisiko bei der gesetzlichen Zuzahlung. Allerdings sollten dabei alle Hilfsmittelleistungserbringer gleich behandelt werden. 

Wer steckt hinter „Wir versorgen Deutschland“?

Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland" setzt sich für eine qualitätsgesicherte, wohnortnahe und individuelle Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln ein. Die Mitglieder zählen zu den maßgeblichen Spitzenverbänden und Zusammenschlüssen von Leistungserbringern. Zu dem Bündnis gehören der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, die EGROH-Service GmbH, die ORTHEG eG, die RehaService-Ring GmbH, die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V.

Quelle: Wir versorgen Deutschland e. V.

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