Prävention und öffentliche Gesundheit stärken

(kib) Die Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat es am 17. Juli nicht auf die Kabinettsagenda geschafft. Dafür aber ein Gesetzesentwurf zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit. Diesem stimmte das Bundeskabinett zu. Der Entwurf bildet den Rahmen für die Errichtung eines neuen Bundesinstituts.

22.07.2024

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
© Foto: BMG/Jan Pauls
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Das Bundeskabinett hat am 17. Juli den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit beschlossen. Damit werden die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) geschaffen.

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BZgA geht in neuem Institut auf

Das neue Bundesinstitut wird als selbstständige Bundesoberbehörde zum 1. Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen und die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und in Teilen des Robert Koch-Instituts (RKI) übernehmen. Es wird seinen Hauptsitz in Köln haben sowie eine Außenstelle in Berlin. Die 334 Beschäftigten der BZgA werden in das BIPAM überführt. Aus dem RKI werden 180 Beschäftigte künftig in dem neuen Institut arbeiten.

Ziel ist es, den Austausch von Wissenschaft, Politik und Praxis zu fördern und die Prävention in der Bevölkerung zu stärken. Das soll helfen, chronische Krankheiten und deren kostenintensive Behandlungen zu vermeiden, heißt es von Seiten Lauterbachs.

Das sind die Aufgaben

  • Das BIPAM erhebt, analysiert und wertet Daten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung, zu den gesundheitlichen Auswirkungen durch Klima und Umwelt sowie zu gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen – auch im Hinblick auf die Auslastung und Entwicklung der Kosten des Gesundheitssystems in Deutschland – aus.
  • Die Erkenntnisse sollen als Grundlage für politische und strategische Entscheidungen sowie zielgruppenspezifischen Präventionsmaßnahmen dienen.
  • Darüber hinaus BIPAM unterstützt die Gesundheitsämter in Deutschland, koordiniert und bündelt im Rahmen der Bundeszuständigkeit die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit, anderen Bundesbehörden, Ländern, Kommunen und nichtstaatlichen Organisationen.
  • Das BIPAM informiert zudem die Bevölkerung umfassend und verständlich über Gesundheitsrisiken, Präventionsmöglichkeiten und Maßnahmen im gesundheitlichen Krisenfall. Es bietet allen Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen und schnellen Zugang zu gut verständlichen Gesundheitsinformationen.
  • Das BIPAM entwickelt weitere Maßnahmen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention, einschließlich der Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten und unterstützt deren Umsetzung.
  • Die Verminderung von Risikofaktoren wie Rauchen, Alkoholkonsum, Übergewicht und Bewegungsarmut ist eine wichtige Aufgabe. Hierdurch werden gefährliche Erkrankungen wie Krebs, kardiovaskuläre und psychische Erkrankungen adressiert.
  • Darüber hinaus fokussiert das BIPAM auf Themen wie gesundheitliche Chancengleichheit und mentale Gesundheit.

Quelle: BMG

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