Praxisleitlinie zu Cannabis veröffentlicht

(rha/kib) Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes hat die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin die PraxisLeitlinie Cannabis online gestellt. Diese stellt klar: Cannabinoide sind grundsätzlich als Zusatztherapie einzusetzen.

02.04.2019

Cannabisblatt und Arzneifläschchen
© Foto: Creative-Family / Getty Images / iStock
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Als praxisbezogene Hilfestellung soll die Leitlinie Unsicherheiten bei der Verordnung ausräumen, die vor allem wegen der noch mäßigen Evidenzlage und des breiten unspezifischen Anwendungsspektrums entstanden sind.

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Eine Hauptindikation für die Verordnung besteht demnach bei Patienten mit Schmerzen unterschiedlichster Genese, die mehr als sechs Monate anhalten. Andere mögliche Einsatzgebiete sind Untergewicht, Kachexie, besonders bei HIV-Patienten, sowie durch eine Chemotherapie bedingte Übelkeit und Erbrechen.

Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) empfiehlt die Verordnung von Dronabinol-haltigen Rezepturen auf gleicher Stufe mit den Fertigarzneimitteln Nabiximols und Nabilon. Der Einsatz von Cannabisblüten wird wegen der schlechten Steuerbarkeit der Wirkstoffdosis ausdrücklich nicht empfohlen.

DGS-Vizepräsident Norbert Schürmann, Moers, sieht den Einsatz der Cannabinoide als eine Erweiterung bei unzureichendem Ansprechen auf die Standardtherapie. Dabei muss die Zieldosis individuell titriert werden.

Quelle: Ärzte Zeitung

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