Praxisleitlinie zu Cannabis veröffentlicht
Als praxisbezogene Hilfestellung soll die Leitlinie Unsicherheiten bei der Verordnung ausräumen, die vor allem wegen der noch mäßigen Evidenzlage und des breiten unspezifischen Anwendungsspektrums entstanden sind.
Eine Hauptindikation für die Verordnung besteht demnach bei Patienten mit Schmerzen unterschiedlichster Genese, die mehr als sechs Monate anhalten. Andere mögliche Einsatzgebiete sind Untergewicht, Kachexie, besonders bei HIV-Patienten, sowie durch eine Chemotherapie bedingte Übelkeit und Erbrechen.
Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) empfiehlt die Verordnung von Dronabinol-haltigen Rezepturen auf gleicher Stufe mit den Fertigarzneimitteln Nabiximols und Nabilon. Der Einsatz von Cannabisblüten wird wegen der schlechten Steuerbarkeit der Wirkstoffdosis ausdrücklich nicht empfohlen.
DGS-Vizepräsident Norbert Schürmann, Moers, sieht den Einsatz der Cannabinoide als eine Erweiterung bei unzureichendem Ansprechen auf die Standardtherapie. Dabei muss die Zieldosis individuell titriert werden.
Quelle: Ärzte Zeitung