Protest geht weiter: Verband und Kammer in Hessen uneins
aktualisiert am 27.09.23Die geplante Demo in Frankfurt soll auf die anhaltenden Lieferengpässe, das Apothekensterben und die seit 20 Jahren fast unveränderte Vergütung aufmerksam machen. In Hessen ist am 08.10. Landtagswahl, auch deswegen wurde der Demotermin vom HAV gewählt. Neben Rednerinnen und Rednern aus der Apothekerschaft sollen auch Landtags- und Bundestagsabgeordnete von CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sprechen.
Auf Anfrage von DAS PTA MAGAZIN erklärte Geschäftsführer Dr. Matti Zahn, dass die LAK Hessen bei der Beurteilung zwei Grundrechte gegeneinander abgewogen habe: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Da es sich beim Protesttag um den Montag vor einem Feiertag (Tag der Deutschen Einheit) handle, wäre die Regelversorgung mit Arzneimitteln laut LAK Hessen für mehr als drei Tage unterbrochen. Das Versorgungsinteresse der Bevölkerung überwiege. Deshalb seien Apothekenschließungen am 02.10. nach Auffassung der Kammer unzulässig. Die Arzneimittelversorgung am 02. Oktober sei durch die Notdienstapotheken sichergestellt, teilte dagegen der HAV mit.
Der HAV bittet Kundinnen und Kunden, dringend benötigte Rezepte an den Tagen davor oder wieder ab dem 04. Oktober einzulösen. Ab da haben die hessischen Apotheken wieder regulär geöffnet.
Kammer: Demo ja, Schließung nein
Zahn sagte gegenüber DAS PTA MAGAZIN, dass Teile des Apothekenteams ohne Probleme an der Demonstration in Frankfurt teilnehmen könnten. Nur eine komplette Schließung der Apotheke sei nicht erlaubt.
Apothekensterben in Hessen
Aktuell hat Hessen 21 Apotheken pro 100.000 Menschen. Die Zahl der öffentlichen Apotheken in dem Bundesland sank von 1.412 zum Stichtag 31. Dezember 2021 auf 1.367 am 30. Juni 2023. Wie groß hier der Handlungsbedarf sei, zeige ein Blick in die Altersstatistik der hessischen Apothekeninhaberinnen und -inhaber: Jede vierte Apothekenleitung ist zwischen 60 und 69 Jahre alt – und sogar sechs Prozent sind über 70 und älter.
Quelle: Hessischer Apothekerverband / Landesapothekerkammer Hessen