Protest von Ärzten und Apothekern
(run) Die Brandenburger Landesregierung, so berichten die Kammern, habe innerhalb der Verwaltungsstrukturreform 2019 vor, die Überwachungsaufgaben in Bezug auf Arzneimittel, Apotheken und Medizinprodukte auf die Kommunalebene und damit auf mehrere Gebietskörperschaften zu übertragen.
Diese Zersplitterung sei bislang bundesweit beispiellos und sorge dafür, dass nicht mehr in gleichem Maße der einheitliche Vollzug der gefahrenabwehrenden Rechtsvorschriften gewährleistet werde wie bisher. Denn die zuständige Behörde habe zum Beispiel klinische Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu überwachen, müsse Risikomeldungen bewerten, den Risiken unter Umständen sofort nachgehen und Rückrufaktionen kontrollieren.
Eine qualifizierte Überwachung und wirkungsvolle Abwehr von Gefahren sei aber nur möglich, wenn sie zentral auf Landesebene wahrgenommen werde. So könne das für diese Aufgaben benötigte, spezialisierte Überwachungspersonal auf kommunaler Ebene nicht annähernd in ausreichendem Maße bereitgestellt werden. Bereits jetzt sei es für die bestehende zentrale Landesbehörde nicht einfach, entsprechendes Personal zu bekommen, heißt es in dem Schreiben.
Quelle: Landesärztekammer Brandenburg