PTA wegen Computerbetrug verurteilt: Mehr als 60 000 Euro Schaden

(cnie) Unter verschiedenen falschen Namen soll sich eine PTA aus Schleswig-Holstein auf zwei Lernplattformen über ein Bonus- und Prämiensystem rund 13 000 Einkaufsgutscheincodes erschlichen haben. Die 41-Jährige wurde am 15. Juli wegen Computerbetrugs und Fälschung beweiserheblicher Daten zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

19.07.2021

Hammer
© Foto: Uli Deck / dpa / picture alliance
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Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und ist noch nicht rechtskräftig. (Az: 74 Ls 571 Js 7024/18). Zugleich ordnete das Gericht in Norderstedt mit dem Urteil die Einziehung von 69 000 Euro an. Um den Schaden wiedergutzumachen, muss die Mutter einer kleinen Tochter monatliche Raten von 30 Euro zahlen. Der Schaden für die Plattformen liegt laut Anklage bei mindestens 63 000 Euro. Neben einer Lernplattform für Apothekenpersonal sei auch die Fachkreisplattform eines Pharmaherstellers betroffen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Kiel gegenüber DAS PTA MAGAZIN.

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Die Einkaufsgutscheine nutzte die schon damals arbeitslose Angeklagte unter anderem, um online Gold zu kaufen und es dann in Bargeld einzutauschen. Zudem kaufte sie demnach auch für Freunde und Bekannte ein und ließ sich von ihnen den Warenwert in Bargeld geben. Die Erklärung der Angeklagten: Sie sei in einen Sog geraten und habe die Kontrolle verloren. Dabei saß sie täglich mehrere Stunden am Computer, um über das Schulungs- und Bonussystem die Gutscheine zu erschleichen. Der Fall flog auf, weil die Plattform wegen der hochschnellenden Nutzerzahlen stutzig wurde.

Quelle: dpa / Pressestelle Landgericht Kiel

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