Ramadan: nicht auf Arzneimittel verzichten
Kranke Muslime müssen nach den religiösen Vorschriften des Korans nicht fasten. Viele möchten dies aber trotzdem tun. Der Hausarzt oder das pharmazeutische Personal in der Apotheke können helfen, individuelle Lösungen für den Patienten zu finden. Denn bei einigen Krankheiten ist es möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener verabreicht werden muss.
Diabetiker etwa sollten sich unbedingt dazu beraten lassen, wie sie ihre Medikamenteneinnahme auf die geänderten Zeiten der Nahrungsaufnahme abstimmen. Dazu gehört, dass sie mehrmals täglich die Blutzuckerwerte kontrollieren und auf die Symptome einer Über- beziehungsweise Unterzuckerung achten. In Notfallsituationen erlaubt der Koran, das Fasten zu unterbrechen: Diabetiker sollten immer Traubenzucker dabei haben, um Unterzuckerungen beheben zu können.
Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleichermaßen: Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln und ist deshalb auch während des Ramadans erlaubt. Auch Salben und Augentropfen werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen.
Quelle: ABDA