Real-Time Glukosemessung wird GKV-Leistung
Anwenden dürfen die rtCGM laut Beschluss: Fachärzte für Innere Medizin, Endokrinologie und Diabetologie oder Fachärzte für Innere Medizin, Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin jeweils mit Anerkennung "Diabetologie" oder "Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft " oder mit vergleichbarer Qualifikation sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Anerkennung "Kinder- Endokrinologie und -Diabetologie".
Quelle: Quelle: Ärzte Zeitung