Rechtliche Hinweise zu PoC-Tests in Apotheken

(cnie) Können PTA verpflichtet werden, Corona-Schnelltests durchzuführen? Ja, sagt die Apothekengewerkschaft Adexa. Aufgrund der geänderten Regelungen im Infektionsschutzgesetz durch die Corona-Verordnung hätten sich auch die Berufsbilder des pharmazeutischen Personals geändert.

12.03.2021

PoC-Test
© Foto: H_Ko / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen)
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Adexa-Rechtsanwältin Minou Hansen meint dazu in einer Mitteilung der Gewerkschaft: "Auch wenn manche Apothekenangestellte sich vielleicht für die Pharmazie entschieden haben, gerade um als Heilberufler nicht direkt „am Menschen“ zu arbeiten, hat sich ihr Berufsbild weiterentwickelt – und nicht erst aufgrund der Pandemie (Stichwort Modellvorhaben zur Grippeimpfung)."

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Schutzkleidung und Schulung

Die Apothekenleitung muss bei Durchführung von Corona-Schnelltests einen umfassenden Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleisten. So muss zunächst geprüft werden, ob ausreichende Räumlichkeiten in der Apotheke vorhanden sind. Falls darüber nachgedacht wird, die Personalräume zu verwenden, muss man vorher klären, ob die Apotheke verpflichtet ist, dem Personal diese Räume zur Verfügung zu stellen. Dann wäre eine anderweitige Nutzung für Corona-Testungen ausgeschlossen. sollen zum Beispiel vor und nach den Apothekenöffnungszeiten Testungen durchgeführt werden, dann dürfen diese Räume nur benutzt werden, wenn sichergestellt werden kann, dass anschließend eine ausreichende Desinfektion und Belüftung erfolgt. Bei den Räumen muss sichergestellt sein, dass diese separat betreten werden können. Rezeptur oder Labor sind keine geeigneten Räume für die Testung. Die zu testenden Personen sollen vor Betreten der Räume eine Händedesinfektion durchführen und einen Mund-Nasen-Schutz, besser noch eine FFP2-Maske, tragen.

Ferner muss Schutzkleidung für das testende Personal zur Verfügung gestellt werden. Dieses soll aus einem Schutzkittel, Einweghandschuhen, FFP2-Masken sowie einer Schutzbrille/Visier bestehen. Falls ein Betriebsarzt vorhanden ist, kann dieser zur Beurteilung des Arbeitsschutzes hinzugezogen werden.

Auch muss das testende Personal ausreichend geschult werden. In welcher Form Schulungen durchgeführt werden, ist nicht vorgeschrieben; sie können also auch online erfolgen. Nicht ausreichend scheint es zu sein, dass ein geschulter Apotheker sein Wissen an die anderen Teammitglieder weitergibt. Hier müssten jeweils separate Schulungen stattfinden, betont Hansen.

Impfangebote für testende PTA 

Eine gute Nachricht für Apothekenangestellte: Zumindest in Baden-Württemberg rücken die Testenden in die Prioritätsgruppe 2 auf und werden demnächst ein Impfangebot bekommen. Wenn die Schnelltestungen durch Apotheken ausgebaut werden, ist sicher damit zu rechnen, dass das testende Personal bundesweit entsprechend priorisiert wird.

Video: Schnelltests in der Apotheke

Quelle: Adexa / Video: Mhoch4 - Die Bewegtbildagentur

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