Rizatriptan und zwei Antihistaminika bald ohne Rezept
Bereits im Juli 2023 empfahl der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht, Rizatriptan aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Nun leitete das Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf für die 21. Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung an den Bundesrat weiter. Dieser muss noch zustimmen und die Änderung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Doch grundsätzlich ist der Weg frei und Rizatriptan wird mit großer Wahrscheinlichkeit demnächst als OTC-Medikament zur Verfügung stehen. Nach Sumatriptan, Naratriptan und Almotriptan gibt es dann ein viertes Triptan als OTC-Version auf dem Markt.
Rizatriptan soll „zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura, nach ärztlicher Erstdiagnose einer Migräne“ in Konzentrationen von fünf Milligramm je Tablette und in einer Gesamtmenge von zehn Milligramm je Packung ohne Rezept in Apotheken abgegeben werden dürfen.
Bilastin und Olopatadin
Bereits im Januar 2023 sprach sich der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht dafür aus, zwei Antihistaminika teilweise aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.
Eines davon ist Bilastin. Der Wirkstoff ist bereits seit März 2022 in der 20-Milligramm-Dosierung rezeptfrei für Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren verfügbar. Nun soll die Rezeptpflicht für die Zehn-Milligramm-Dosierung für Kinder ab sechs bis elf Jahren folgen. Das Antihistaminikum ist indiziert zur Behandlung bei allergischen Rhinokonjunktivitiden und Urtikaria.
Als zweites Antihistaminikum soll Olopatadin zur Anwendung am Auge bei Erwachsenen verschreibungsfrei werden. Ausnahmen sind von der EU-Kommission als dezidiert verschreibungspflichtig zugelassene Fertigarzneien. Das Antihistaminikum Olopatadin wird als Augentropfen eingesetzt zur Linderung der Symptome der allergischen Konjunktivitis oder allergischen Rhinitis.
Quelle: Ärzte Zeitung