RKI warnt vor mangelhaften Desinfektionsmitteln

(eis/kib) Wegen des Mangels an Händedesinfektionsmitteln dürfen Apotheken, pharmazeutische und chemische Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts zeitlich befristet entsprechende Mittel herstellen. Nun weist das Robert Koch-Institut (RKI) darauf hin, dass einige der WHO-Rezepturen im medizinischen und pflegerischen Umfeld nicht ausreichend wirksam sind.

18.05.2020

Händedesinfektion im OP
© Foto: Peter Atkins / stock.adobe.com
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Nach europäischen Standards müssen solche Mittel eine hygienische Händedesinfektion binnen 30 Sekunden und eine chirurgische Händedesinfektion binnen 90 Sekunden ermöglichen. Für die WHO-Rezepturen seien oft deutlich längere Einwirkzeiten nötig, so das RKI. Und: „Diese Limitationen sind in Europa wenig bekannt“, betont das Institut.

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RKI listet Eigenschaften von WHO-Mittel auf

Das RKI hat die Charakteristika der für die Eigenherstellung vorgesehenen WHO-Rezepturen zusammengestellt und vorab im Internet veröffentlicht. Empfohlen werden modifizierte WHO-Rezepturen mit Alkoholen in Gewichtsprozent und 0,725 Prozent Glyzerol als beste Varianten.

Vorhandene Bestände anderer Rezepturen sollten nicht verworfen, sondern unter Kenntnis der Limitationen aufgebraucht werden, rät das RKI. Bei den originalen WHO-Rezepturen müsse zwingend über die veränderte Anwendung für die hygienische Händedesinfektion (zweimal 30 Sekunden Einwirkzeit!) und die Untauglichkeit zur chirurgischen Händedesinfektion aufgeklärt werden, so das RKI.

Quelle: Ärzte Zeitung

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