Rosa Rezept verschwindet nicht zum 1. Januar

(kib) Krankschreibungen und Rezepte können auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Richtlinie festgelegt, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen.

05.11.2021

Frau mit GKV-Rezept vor dem Computer
© Foto: Andreas Arnold / dpa / picture alliance
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Die Regelung gilt bis 30. Juni 2022. So erhalten Vertragsärzte die Möglichkeit, etablierte Prozesse zunächst weiter zu nutzen, falls die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das Ausstellen von eRezepten technisch nicht umsetzbar sind.

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Sie können AU-Bescheinigungen und Arzneimittelrezepte übergangsweise auch komplett in Papierform ausstellen.

Hintergrund für die Regelung ist, dass bereits jetzt absehbar ist, dass die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eAU und eRezepten zum 1. Januar 2022 nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden. Die betroffenen Vertragsärzte könnten dann für ihre Patienten weder Rezepte noch AU-Bescheinigungen ausstellen. Durch die Richtlinie wird dies verhindert.

Die KBV geht davon aus, dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten für eAU und eRezept frühestens Mitte 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen werden.

Quelle: KBV

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