Rote-Hand-Brief zu Ondansetron

(fast) Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft weist in einem Rote-Hand-Brief darauf hin, dass es bei der Anwendung von Ondansetron im ersten Trimenon der Schwangerschaft zu orofazialen Fehlbildungen des Kindes wie einer Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte kommen kann.

02.10.2019

Strichmännchen mit Warnschild in der Hand
© Foto: Trueffelpix / stock.adobe.com
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Der 5-HT3-Rezeptor-Antagonist Ondansetron ist zugelassen zur Behandlung beziehungsweise Prophylaxe von Übelkeit, Brechreiz und Erbrechen bei Zytostatika- und Strahlentherapie sowie postoperativ. Er ist nicht zugelassen zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen in der Schwangerschaft und wird in der Schwangerschaft nicht empfohlen. Verordnungszahlen weisen auf eine zunehmende Off-Label-Anwendung in dieser Population hin. Bei Anwendung im ersten Trimenon wurde in epidemiologischen Studien ein erhöhtes Risiko für orofaziale Fehlbildungen gezeigt.

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Die Autoren des Roten-Hand-Briefes empfehlen, Ondansetron deshalb nicht im ersten Trimenon der Schwangerschaft anzuwenden. Frauen im gebärfähigen Alter sollen vor der Verordnung über die potenziellen Risiken für den Fetus informiert werden und eine Kontrazeption in Erwägung ziehen.

Quelle: AkdÄ

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