Rx-Versand ist häufiger verboten als erlaubt

(kib) In lediglich sieben von 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ist der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln erlaubt. Und das zum Teil nur unter sehr restriktiven Bedingungen, schreibt die ABDA in einer Pressemeldung, und bekräftigt ihre Forderung, auch hierzulande die notwendigen Rahmenbedingungen für ein Verbot zu schaffen.

25.10.2016

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© Foto: ABDA
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Außer in Deutschland dürfen verschreibungspflichtige Medikamente in Dänemark, Estland, Finnland, den Niederlanden, Schweden und Großbritannien über das Internet gehandelt werden, zeigt eine Auswertung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Im Umkehrschluss verbieten drei Viertel aller EU-Mitgliedstaaten den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Die übergroße Mehrheit der Länder macht damit von ihrem Recht Gebrauch, die Rahmenbedingungen für ihr eigenes Gesundheitswesen auf nationaler Ebene zu setzen.

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In einer früheren Entscheidung hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2003 geurteilt, dass jeder EU-Mitgliedstaat den Versandhandel zwar mit rezeptfreien, nicht jedoch mit verschreibungspflichtigen Medikamenten freigeben müsse. Diese Möglichkeit wurde auch durch die EU-Richtlinie 2011/62 zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen bestätigt.

Zur jüngsten EuGH-Entscheidung über die Nichtgeltung der deutschen Arzneimittelpreisverordnung für ausländische Versandapotheken fordert ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: "Die deutsche Politik ist jetzt dringend gefordert: Der Gesetzgeber muss seinen Handlungsspielraum wiederherstellen, um den Patienten auch in Zukunft eine funktionierende Arzneimittelversorgung garantieren zu können.

Das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland wäre europarechtlich zulässig. Wir sollten keine weiteren Apothekenschließungen riskieren. Die Apothekendichte liegt in Deutschland schon heute unter dem europäischen Durchschnitt."

Quelle: ABDA

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