SARS-CoV-2-Bürgertests gehen wohl in die Verlängerung

(kib) Bürgertests auf das SARS-CoV-2-Virus sollen in Apotheken und anderen Teststellen bis zum 07. April 2023 weiter möglich sein – allerdings soll es dafür weniger Geld geben. Die bisherige Testverordnung läuft zum 25. November aus.

18.11.2022

Mann im Schutzanzug nimmt Abstrich von einer im Auto sitzenden Person
© Foto: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte (Symbolbild mit Fotomodell)
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Statt 9,50 Euro nur noch 8 Euro

Dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Fortschreibung der Coronavirus-Testverordnung zufolge sollen die Teststellen nur noch 8 Euro statt bisher 9,50 Euro je Testung bekommen. Geplant sind 2 Euro Sachkosten (bislang 2,50 Euro) und 6 Euro Testhonorar (bislang 7 Euro), berichtet die Ärzte Zeitung unter Verweis auf den ihr vorliegenden Entwurf.

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„Die Absenkung erfolgt unter Berücksichtigung eines verringerten Gesprächsaufwandes und Beratungsbedarfs im Zusammenhang mit der Durchführung von Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2“, ist dem Verordnungsentwurf zu entnehmen.

An den bislang in der Regel erhobenen 3 Euro Selbstbeteiligung an den Testkosten soll laut Verordnung festgehalten werden. Für Personen, die ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit SARS-CoV-2 haben – etwa pflegebedürftige Menschen – sollen die Tests weiter kostenlos sein.

„Mit Blick auf die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen (…) ist es notwendig, das präventive Testen für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, die dort tätigen Personen sowie für Besucherinnen und Besucher weiterhin beizubehalten“, heißt es dazu im Entwurf.

Bund spart eine Million

Mit der geringeren Vergütung der Tests würden die Ausgaben des Bundes bei einer Million Testungen von sieben Millionen Euro auf rund sechs Millionen Euro sinken, rechnet das Ministerium vor.

Quelle: Ärzte Zeitung

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