SARS-CoV-2 mit Spuck- oder Gurgeltest zu Hause nachweisen

(kib) Die Rechtsgrundlage ist geschaffen: Bestimmte Corona-Antigentests dürfen seit dem 3. Februar an Laien abgegeben werden. Einziges Problem: Entsprechende Produkte gibt es bisher noch nicht.

03.02.2021

Antigentest auf SARS-CoV2
© Foto: ALEX HALADA / picturedesk.com / picture alliance
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Die zugrundeliegende „Dritte Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist gestern im Bundesanzeiger veröffentlich worden und heute in Kraft getreten.

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Ihr zufolge dürfen „In-vitro-Diagnostika für die Eigenanwendung, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind" an Privatpersonen abgegeben werden. Hierunter fallen nicht die Antigentests, die ähnlich wie die PCR-Tests auf einen Abstrich aus dem Nasen- und Rachenraum zurückgreifen. Es handelt sich vielmehr vor allem um Gurgel- oder Spucktests, die Privatpersonen leicht zu Hause durchführen können. Erwartet wird, dass entsprechende Tests in den nächsten Wochen die Marktzulassung erhalten. Eine Apothekenpflicht ist nicht vorgesehen.

Quelle: Buzer, MDR, PZ

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