SARS-CoV-2 mit Spuck- oder Gurgeltest zu Hause nachweisen
Die zugrundeliegende „Dritte Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist gestern im Bundesanzeiger veröffentlich worden und heute in Kraft getreten.
Ihr zufolge dürfen „In-vitro-Diagnostika für die Eigenanwendung, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind" an Privatpersonen abgegeben werden. Hierunter fallen nicht die Antigentests, die ähnlich wie die PCR-Tests auf einen Abstrich aus dem Nasen- und Rachenraum zurückgreifen. Es handelt sich vielmehr vor allem um Gurgel- oder Spucktests, die Privatpersonen leicht zu Hause durchführen können. Erwartet wird, dass entsprechende Tests in den nächsten Wochen die Marktzulassung erhalten. Eine Apothekenpflicht ist nicht vorgesehen.
Quelle: Buzer, MDR, PZ