Schon 40.000 Mal verordnet: Apps auf Rezept
Die „App auf Rezept“ wurde mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz in die Gesundheitsversorgung eingeführt. Die ersten erstattungsfähigen Apps hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anfang Oktober 2020 in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen.
Seitdem sind gesetzlich versicherten Patienten bereits knapp 40.000 Mal DiGAs rezeptiert worden. Das geht laut BKK-Dachverband aus dem vorläufigen ersten DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes an das Bundesgesundheitsministerium hervor. Der Bericht selbst sei erst nach Verabschiedung durch Karl Lauterbachs Ministerium für die Öffentlichkeit zugänglich, hieß es auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“ beim GKV-Spitzenverband.
Top 3 der App-Verordnungen
Am beliebtesten waren laut BKK die DiGA Kalmeda (8600 Nutzende), Vivira (rund 8000) und Zanadio (6200). Erstere richtet sich an Patienten mit Tinnitus und beinhaltet eine digitale kognitive Verhaltenstherapie. Sie soll helfen, den Alltag mit der Krankheit zu bewältigen. Mit Vivira können Versicherte ihre Hüft-, Knie- und Rückenschmerzen zu Hause durch zielgerichtete Übungen lindern. Zanadio unterstützt Patienten bei der Gewichtsreduktion.
Vor allem Frauen und Berliner nutzen DiGA
Ein Ergebnis des Berichts: Vor allem Frauen nutzen Digitale Gesundheitsanwendungen. Sie machen beispielsweise bei den DiGA zur Therapie von neurologischen Erkrankungen rund 70 Prozent der Nutzenden aus.
Wirft man einen Blick auf die Inanspruchnahme in einzelnen Regionen, steht Berlin an der Spitze: Die Versicherten, die in der Hauptstadt leben, nutzen in Deutschland mit Abstand die meisten DiGA, gefolgt von Menschen in Nordrhein-Westfalen und Hamburg.
App unterstützt bei Reizdarmsyndrom
Seit Ende Dezember ist mit Cara Care für Reizdarm nun auch die erste verschreibungsfähige digitale Therapie für das Reizdarmsyndrom im BfArM-DiGA-Verzeichnis gelistet. Das Therapiekonzept von Cara Care für Reizdarm setzt laut Anbieter auf personalisierte Medizin und stehe im Einklang mit den aktuellen S3-Leitlinien von 2021.
Quelle: Ärzte Zeitung