Schutzmaskenabgabe an Risikopatienten: Das müssen PTA wissen
In einem ersten Schritt sollen sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke holen können. Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen. Diese Regelung soll laut Bundesgesundheitsministerium für die Festwochen gelten und bis 31. Dezember gültig sein. Die Apotheken bestellen die Masken über den Großhandel oder direkt beim Hersteller.
Für die Zeit ab Neujahr sollen diese Menschen zwölf solcher Masken erhalten. Dafür sollen sie zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen zugeschickt bekommen. Diese sollen sie in zwei Zeiträumen im neuen Jahr (1. Januar – 28. Februar und 16. Februar – 15. April) in Apotheken einlösen können. Die Betroffenen sollen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. Die Apotheken behalten den Coupon und versehen ihn mit dem Apothekenstempel und der Unterschrift der abgebenden Person.
Wer zählt zu den Risikogruppen?
Anspruch sollen in Deutschland wohnende Menschen haben, die das 60. Lebensjahr vollendet oder eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren haben: chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale; chronische Herz- oder Niereninsuffizienz; Zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall oder Demenz; Diabetes mellitus Typ 2; aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen; eine Therapie, die die Immunabwehr beeinträchtigen kann oder eine Organ- oder Stammzellentransplantation oder eine Risikoschwangerschaft. Die Krankenkassen überprüfen ihre Daten und schicken dann die Coupons.
Auseinzeln erlaubt
PTA dürfen laut Verordnung Masken neu verpacken. Dabei muss die Gebrauchsanleitung des Herstellers immer beiliegen. Für die Abgabe von Schutzmasken im Dezember erhält die Apotheke eine Pauschale aus dem Nacht- und Notdienstfonds. Die Pauschale pro Apotheke hängt davon ab, wie viele Rx-Packungen die Apotheke im dritten Quartal 2020 abgegeben hat. Apotheken mit vielen eingelösten Rezepten im Herbst erhalten also mehr Geld als Mitbewerber mit weniger Rx-Abgaben, unabhängig davon, ob sie auch mehr Masken abgeben. Ab Januar 2021 zahlt der Bund für die Abgabe der Schutzmasken an die Apotheke sechs Euro je Maske einschließlich Umsatzsteuer. Die Eigenbeteiligung von zwei Euro wird auf den Erstattungsbetrag angerechnet.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mahnte laut dpa dennoch zur Vorsicht: „Auch FFP2-Masken bieten keinen 100-prozentigen Schutz gegen das Coronavirus. Aber sie senken die Gefahr für eine Ansteckung erheblich.“ FFP2-Masken filtern Partikel besonders wirksam aus der ein- oder ausgeatmeten Atemluft. Bei Tests müssen sie mindestens 94 Prozent von Testaerosole herausgefiltert haben.
Hier geht's zum Referentenentwurf "Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2".
Verkehrsfähige Schutzmasken
Nach § 2 Absatz 3 sind folgenden Maskentypen derzeit in Deutschland verkehrsfähig:
- FFP2 oder vergleichbar
- N95
- P2
- DS2
- CPA
ABDA mahnt Risikogruppen zur Geduld
„Die Apotheken können nur die Masken verteilen, die sie auf dem Markt beschaffen konnten. Das geht nicht alles an einem Tag.“ sagte Noch-ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, „Logistisch ist es eine Herkulesaufgabe, 27 Millionen Patienten noch bis Jahresende mit jeweils drei FFP2-Masken zu versorgen. Wir Apotheker geben unser Bestes und appellieren an unsere Patienten, etwas Geduld zu haben und nicht alle am ersten Tag die Apotheken zu stürmen. Ich rufe außerdem jeden Patienten dazu auf, in seine Stammapotheke zu gehen“
Video: Wie trage ich eine FFP2-Maske korrekt?
Christian Fischer, Hygienefachkraft, Praxisanleiter und Wundexperte im Klinikum Lippe, beschreibt und zeigt in diesem Video-Tutorial die richtige Handhabung von FFP2-Masken.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit | dpa | ABDA | AWO Westfalen-Lippe