Schutzmaskenabgabe: Jetzt geht’s los

(kib/cnie) Die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ ist in Kraft. Damit können sich Personen über 60 Jahre sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften ab sofort drei kostenlose Masken in der Apotheke abholen.

15.12.2020

Karton voller Schutzmasken
© Foto: Jens Krick / Flashpic / picture alliance
Anzeige

Anders als noch im ersten Verordnungsentwurf vorgesehen, können die Schutzmasken bis zum 6. Januar 2021 abgeholt werden. Nach wie vor soll das Apothekenpersonal den Anspruch auf eine Maske selbst feststellen.

Aktueller Podcast

Wie DAS PTA MAGAZIN bereits im Vorfeld berichtete, genügt die Vorlage des Personalausweises, um das Alter zu verifizieren, oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, eine Erklärung auf einem "Formblatt der Apotheke" zu unterzeichnen. Die ABDA empfiehlt Risikopatienten unter 60 Jahre, eine entsprechend ausgefüllte Eigenerklärung am besten gleich mit in die Apotheke zu bringen. 

Ebenfalls neu ist eine Vollmachtmöglichkeit für eine weitere Person, wenn der Anspruchsberechtigte in der Apotheke bekannt ist, die Maske aber nicht selbst abholen kann. Ist die Person der Apotheke nicht bekannt, muss zusätzlich zur Vollmacht ein Personalausweis des Anspruchberechtigten vorgelegt werden.

Im finalen Verordnungsentwurf sind Menschen mit Trisomie 21 in der Liste der Risikopatienten aufgenommen worden. Darüber hinaus haben Menschen Anspruch auf die Masken, wenn eine der folgenden Erankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
      • Risikoschwangerschaft.

      Für die Zeit nach dem 6. Januar erhalten alle Berechtigten zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen.

      Die Anspruchsberechtigten zahlen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu. Die übrigen Kosten werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds getragen.

      Für den optimalen Schutz der Masken ist das richtige Tragen wichtig. Wie das geht, zeigt Christian Fischer, Hygienefachkraft, Praxisanleiter und Wundexperte im Klinikum Lippe, in folgenden Video-Tutorial.

      Video: Wie trage ich eine FFP2-Maske korrekt?

      Christian Fischer, Hygienefachkraft, Praxisanleiter und Wundexperte im Klinikum Lippe, beschreibt und zeigt in diesem Video-Tutorial die richtige Handhabung von FFP2-Masken. Quelle: AWO Ostwestfalen-Lippe

      Und wie lief der erste Tag der Schutzmaskenabgabe bei Ihnen?

      Das schreiben User auf der Instagram-Seite von DAS PTA MAGAZIN:

      Dank guter Vorbereitung und Organisation mit Security gut.

      Bei uns hat es richtig gut geklappt. Wir haben als Team richtig gut funktioniert.

      Alles super. Nette, verständnisvolle Patienten, apothekeninterne Organisation.

      Ansturm, der kaum zu bewältigen ist!

      Trotz des Formulars haben es Kunden bei mir mehrfach versucht, Masken zu bekommen.

      Unsere Chefs sind wie immer top organisiert und haben für ausreichend Masken gesorgt. Jedoch finde ich es fast "traumatisierend", was von uns seit Monaten verlangt wird.

      Haben keine mehr. Warten noch auf eine große Lieferung mit ca. 10.000 Masken.

      Der erste Schwung war bereits um 11:00 Uhr vergriffen. 

      Quelle: BMG, ABDA

      Kommentar schreiben

      Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

      Pflichtfeld *

      4 Kommentare

      18.12.2020 - 18:40 Uhr
      Kommentar von christine schrade

      Die Maskenabgabe kam ziemlich plötzlich, es bedurfte etliches an Organisation und somit Zeit. Die Masken kamen rechtzeitig, aber trotz 30 Jahren Apothekenalltag waren meine Kolleginnen und ich überrascht und ziemlich gestresst vom Ansturm der ersten Tage. Neben dem stressigen Frontdienst jeden Tag ( Apotheke im Ärztehaus) kamen die hunderte Maskentouristen, die im Umland schon alle Apotheken abgegrast haben. Herr Spahn mutet den Apotheken vor Ort immer noch mehr zu, das kann online niemals geleistet werden!


      18.12.2020 - 13:25 Uhr
      Kommentar von Maria

      Hallo, die Versorgung mit dem FFP2-Masken verläuft katastrophal, die Leute stehen in Schlangen vor der Apotheke, gerade die älteren und gefährdeten Personen. Unsere Stadtteilapotheke hatte fast 1000 Kunden am Dienstag zu verzeichnen. Die Abgabe gestaltet sich mühsam und erklärungsbedürftig. Die Pauschale ist ein Witz, da einige Apotheken offensichtlich nur das Geld abgreifen wollen und nur wenige bis gar keine Masken da hatten. Viel Arbeit, viele Überstunden für dumme Nüsse. Es wäre sinnvoller gewesen, Anspruchsberechtigten die Masken zuzusenden. Gruß Maria


      17.12.2020 - 23:18 Uhr
      Kommentar von Irmi

      Wir warten bis heute immer noch vergebens, auf die Lieferung der Masken...:(


      16.12.2020 - 11:25 Uhr
      Kommentar von Herta Merk

      Hallo, die Versorgung mit FFP2 Masken ist wichtig. Aber ein falsches Signal. Das war nämlich freie Fahrt für rücksichtslose Hamsterer. Die wirklich Bedürftigen kommen nur verzögert zu den ihnen zustehenden Masken. Der richtige Weg wäre ein allgemeiner Aufruf der Regierung zum grundsätzlichen Tragen und Kaufen von FFP2 -Masken gewesen. Und dann eine Abgabe wie im Januar geplant.Viele Apotheken bleiben bei dieser ersten Abgabe im Dezember auf den Kosten sitzen. Von einem Kostenausgleich durch die Abgabe im Januar können die ApothekerInnen nur träumen: Herr Spahn erlaubt hier eine Abgabe durch die Online-Apotheken ... zur entlasten der Apotheke vor Ort ...ApothekerInnen vor Ort wacht auf! Wehrt euch endlich gegen einen Gesundheitsminister, der die Online-Apotheke stets bevorteilt und so zum Apothekensterben vor Ort maßgeblich beiträgt ( und ... bestrebt? )Die persönliche enge Verbindung des Gesundheitsminister zu einer Online-Apotheke hat viel mehr als ein „Gschmäckle“. Haltet durch, Herta