Screening auf Hepatitis B und C ist Kassenleistung

(kib) Seit dem 1. Oktober erstatten die gesetzlichen Krankenkassen einmalig ein Screening auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und C. Anspruch auf den Bluttest haben Versicherte ab 35 Jahren.

05.10.2021

Collage zum Thema Hepatitis C
© Foto: tashatuvango / stock.adobe.com
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Die neue Vorsorgeleistung ist Teil des Präventionsprogramms „Gesundheitsuntersuchung“ (ehem. Check-up 35). Sie soll dazu beitragen, die hohe Dunkelziffer an unentdeckten Infektionen mit den beiden Hepatitis-Viren zu verringern und eine möglichst frühzeitige Behandlung ermöglichen.

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Bei Versicherten, die in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten der Neuregelung einen Check-up in Anspruch genommen haben, kann das Screening auch separat erfolgen.

Quelle: Felix Burda Stiftung

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