Selektivvertrag soll Cannabis-Verordnung vereinfachen

(thm/kib) Mit einem Selektivvertrag sollen die bürokratischen Hürden bei der Cannabis-Verordnung umgangen werden. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin verhandelt dazu derzeit mit der AOK Rheinland/Hamburg.

01.02.2021

Medizinalcannabis im Vordergrund, im Hintergrund Arzt, der einen Fragebogen ausfüllt
© Foto: Esther Kelleter / Getty Images / iStock
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Vier Jahre nach Inkrafttreten des „Cannabis-Gesetzes“ sei es an der Zeit, die Regelungen weiterzuentwickeln, erklärte Dr. Johannes Horlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. bei der diesjährigen Jahresauftakt-Pressekonferenz der Gesellschaft. Derzeit würden etwa ein Drittel aller Anträge auf Verordnung von Cannabinoiden bei den Krankenkassen abgelehnt, sagte der Schmerzmediziner aus Kevelaer und verwies in diesem Zusammenhang auf Daten mehrerer Krankenkassen.

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Die Hauptgründe dafür sind: Die allgemein anerkannte Standardtherapie wird oft als nicht ausgeschöpft angesehen, Indikationen, etwa Nichttumorschmerzen bei jungen Menschen, werden angezweifelt, die bürokratischen Hürden sind hoch, ganz abgesehen vom zusätzlichen Aufwand der verpflichtenden Teilnahme an der Begleitstudie.

Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin hatte daher Ende 2020 das Gespräch mit Bundestagsabgeordneten, Krankenkassen sowie Experten für Suchterkrankungen gesucht und einen „dringend erforderlichen Handlungsbedarf“ in Bezug auf das Antragsverfahren und das Entlassmanagement von Schmerzpatienten aus Krankenhäusern identifiziert. Man sei sich einig, dass das komplizierte Verfahren mitverantwortlich sei für die Unterversorgung zahlreicher Patienten, sagte Horlemann.

Nun will die Fachgesellschaft mit der AOK Rheinland/Hamburg einen Selektivvertrag schließen, um die bürokratischen Hemmnisse bei Cannabis-Verordnungen zu reduzieren. Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen soll fallen.

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Um das individuelle Antragsverfahren zu beenden, setzt die AOK ein besonderes Vertrauen in die Qualität der Versorgung voraus. „Dies wird gerechtfertigt durch ein 40-Stunden-Curriculum, mit dem wir die Qualifikation der verordnenden Ärzte als zwingendes Eingangskriterium für die Aufhebung des Genehmigungsvorbehaltes vorsehen“, erklärte Horlemann. Weiterhin wird die Fachgesellschaft ihre PraxisLeitlinie „Cannabis in der Schmerzmedizin“ bis Ende 2021 überarbeiten und aktualisieren. Es wird eine wissenschaftliche Evaluation des Projekts geben.

Der Selektivvertrag soll dabei Modellcharakter haben. Horlemann zeigte sich überzeugt, dass sich das Modell letztlich auf ganz Deutschland ausweiten werde und lud weitere gesetzlichen Krankenkassen ein, sich zu beteiligen. „Ziel der Initiative ist es, dass Patienten mit schwer oder unkontrollierbaren Symptomen eine Cannabistherapie zeitnah und unbehindert erhalten können.“

Quelle: Ärzte Zeitung

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