Sildenafil gibt's weiterhin nur mit Rezept
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim BfArM tagte am 21. Januar. Wie dem Kurzprotokoll zu entnehmen ist, lehnten die Mitglieder den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Sildenafil 25 mg und 50 mg (Viagra und Generika) mit sieben zu einer Stimme ab.
Prednisolon und Salicylsäure
Eindeutig hingegen war das Votum für die Entlassung einer Zubereitung aus Prednisolon und Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut (Alpicort). Hier stimmten alle Mitglieder für den OTC-Switch.
Naloxon-Nasensprax
Ebenfalls einstimmig wurde der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Naloxon zur nasalen Anwendung (Nyxoid) als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung angenommen.
Auch der Antrag für die Ermöglichung einer Verschreibung für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges, der Zollbehörden oder der Bundes- und Landespolizei durch Einfügung eines neuen Absatzes 2a in § 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wurde angenommen.
Pflicht zur Verordnung mit Wirkstoffangabe
Ebenfalls auf der Tagesordnung der Januar-Sitzung stand ein Antrag, wonach Fertigarzneimittelverschreibungen regelmäßig immer mit Wirkstoffangabe zu versehen sind.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde zur erneuten Diskussion vertagt.
Die Empfehlungen werden an das Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet. Dieses muss sich nicht daran halten, folgt jedoch in aller Regel dem Votum des Sachverständigenausschusses. Ist das der Fall, wird die Anlage zur AMVV entsprechend geändert.
Quelle: Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht