Single-Rabattverträge nach wie vor im Trend
Wie der Branchenverband Pro Generika e.V. berichtet, hat Insight Health vor kurzem die in den ersten acht Monaten 2016 von den Krankenkassen ausgeschriebenen Rabattvertragslose analysiert. Für 609 der ausgeschriebenen Fachlose war danach der Vertragsschluss mit zwei bis drei Unternehmen – eine Mehrfachvergabe – geplant. Bei 680 der ausgeschriebenen Fachlose setzen die Krankenkassen hingegen auf exklusive Rabattverträge. Das sind 52 Prozent aller Fachlose, bei denen nur ein Unternehmen pro Los mit der Versorgung der Patienten beauftragt werden soll.*
Damit sei jeder zweite Rabattvertrag nicht gegen negative Auswirkungen von Lieferengpässen auf die Patientenversorgung abgesichert, kritisiert Pro Generika. Falle ein exklusiver Rabattvertragspartner aus, setze dieser Lieferengpass oft eine Kaskade in Gang, die für die Patienten wie auch die Partner der Lieferkette, Generikaunternehmen, Apotheken und Großhändler, zu erheblichen Problemen und Mehraufwand führe. Vor allem für Apotheken relevant: Ist der Großhandel nicht lieferfähig, müssen sie Retaxationen der Krankenkassen auf Grund von Lieferengpässen und nicht ausreichender Dokumentation fürchten.
* Nicht in die Auswertung mit aufgenommen wurden Fachlose, bei denen aus den Ausschreibungsunterlagen nicht eindeutig erkennbar war, mit wie vielen Unternehmen pro Fachlos Rabattverträge abgeschlossen werden sollten und die sogenannten Open-House-Ausschreibungen.
Quelle: Pro Generika e.V.