So erkennen Sie gefälschte Impfpässe

(cnie) Kein Impfnachweis, kein Zutritt – die 2G-Regel gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens und lässt das Geschäft von Impfpassfälschern aufblühen. Apotheken müssen daher ganz genau hinschauen, wenn sie digitale Impfzertifikate ausstellen. Die ABDA erklärt in einer Handlungshilfe, wie Sie gefälschte Impfausweise erkennen.

14.01.2022

Doktor klebt Aufkleber in gelben Impfpass.
© Foto: Mareen Fischinger / Westend61 / picture alliance
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Jede Apotheke darf aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Juni 2021 COVID-19-Zertifikate erstellen. Diese Zertifikate können digital oder analog genutzt werden, um den COVID-19-Impfstatus, die Genesung von einer COVID-19-Infektion oder ein negatives COVID-19-Testergebnis nachzuweisen. Eine Verpflichtung dafür besteht nicht. Wie die Erstellung der Zertifikate organisiert wird, regelt die Apothekenleitung. So könnte beispielsweise festgelegt werden, dass die COVID-19-Zertifikate nur zu bestimmten Öffnungszeiten der Apotheke erstellt werden, um Beeinträchtigungen des übrigen Apothekenbetriebs zu vermeiden.

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Das digitale COVID-19-Impfzertifikat und das Genesenenzertifikat werden über das Apothekenportal des Deutschen Apothekerverbands (www.mein-apothekenportal.de) erstellt. Hierfür ist vorab eine Registrierung mit der Telematik-ID der Apotheke erforderlich. Die Apotheke muss an die Telematikinfrastruktur angebunden sein und das Apothekensoftwarehaus die Anbindung konfiguriert haben, damit die COVID-19 Zertifikate über das Apothekenportal erstellt werden können. Nach Anmeldung mit den Zugangsdaten kann im Portal die Nutzung des Moduls „COVID-19-Zertifikat“ freigeschaltet werden. Die PDF-Datei kann abschließend ausgedruckt und dem Kunden mitgegeben werden.

In einer Handlungshilfe gibt die ABDA Hinweise zur Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate.

Worauf müssen PTA achten?

Identitätscheck

Um den digitalen Impfnachweis zu erhalten, sollten Kunden in der Apotheke die Unterlagen und Informationen im Original vorlegen, Fotos oder Kopien sind dabei nicht zulässig.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Impfnachweis: Impfausweis (Impfpass) oder Impfbescheinigung (Impfzentrum, Mobiles Impfteam, Arztpraxis, Betriebsarzt)

PTA sollten vorab die Identität der geimpften Person prüfen, das heißt die Angaben zum Geimpften in der vorgelegten Impfdokumentation mit den Angaben im Personalausweis mit Portraitfoto abgleichen (Name, Vorname, Geburtsdatum). Der Kunde sollte darüber aufgeklärt werden, warum diese Daten erforderlich sind. HInweis für datenschutzsensible Kunden: Für die Ausstellung des digitalen Impfzertifikats  darf die Apotheke keine personenbezogenen Daten speichern.

Geimpfte Person können auch Angehörige mit der Ausstellung beauftragen, welchen Sie die notwendigen Dokumente mitgeben. Eine Vollmacht ist dafür nicht notwendig. So kann ein Elternteil für die ganze Familie oder ein Kind für seine Eltern die entsprechenden Zertifikate ausstellen lassen.

Vollständigkeitscheck

Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen in der Impfdokumentation folgende Angaben vorhanden sein:

  • Name und Geburtsdatum der geimpften Person
  • Bezeichnung und Chargennummer des Impfstoffes
  • Name der Erkrankung, gegen die geimpft wurde (COVID-19)
  • Datum der Impfung
  • Name, Anschrift und Unterschrift der für die Impfung verantwortlichen Person

Plausibilitätschecks

Bei der Prüfung der Dokumente ist zu bedenken, dass der gelbe Impfausweis kein amtliches Dokument und daher in der Praxis auch vielfach nicht entsprechend gepflegt ist. Nicht mehr aktuelle Adressen, Namensänderungen nach Heirat, etc. sind daher nicht geeignet, grundsätzlich von gefälschten Impfnachweisen auszugehen, sofern die Abweichungen plausibel erklärt werden können. Wird plausibel erklärt, weshalb die Person an einem Ort geimpft wurde, der von der Apotheke weit entfernt liegt, kann ebenfalls ein COVID-19-Impfzertifikat erstellt werden.

Für die nachträgliche Ausstellung von Impfzertifikaten für Personen, die in anderen EU-Ländern geimpft wurden, ist die Ausstellung eines digitalen Impfzertifikats möglich. Hierbei sollte die Apotheke die Echtheit der Dokumente und die Plausibilität des Antrags besonders sorgfältig prüfen, empfiehlt die ABDA.

Voraussetzungen:

  • vollständiger und authentischer Impfnachweis aus einem anderen EU-Mitgliedstaat 
  • Die Person hat ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, arbeitet in Deutschland oder ist für die Bundeswehr im Ausland stationiert. (§ 1 Abs. 1 CoronaImpfV).
  • Die Person erklärt glaubhaft, dass sie in absehbarer Zeit nicht in den EU-Mitgliedstaat zurückkehren wird, in dem sie geimpft wurde. Und daher dort kein Zertifikat erlangen kann.
Etiketten mit Sicherheitsmerkmalen
  • BionTech/Pfizer: Etiketten zur Dokumentation der Impfung mit Comirnaty® sind seit Januar mit einer PIC-Sicherung (Mustererkennung) versehen. Die Etiketten mit weißem Hintergrund sind aber weiterhin verfügbar und gültig. Sie werden zum Beispiel von den Instanzen der Bundesregierung, den Impfzentren und den mobilen Impfdiensten genutzt. 
  • Moderna: Auf den Etiketten von Spikevax® befindet sich ein 2D-Code.

Chargennummer prüfen

Seit dem 16. Dezember 2021 kann im Apothekenportal optional die Chargennummer geprüft werden. Dazu werden Impfstoff, Chargennummer und Impfdatum eingegeben. Das System prüft nun, ob die Chargennummer des COVID-19-Impfstoffs vom PEI gelistet ist. Daraus ergibt sich, ob die Impfung innerhalb des Zeitraums von Auslieferung bis zum Verfallsdatum der Charge erfolgt ist. Die hinterlegten Chargen werden wöchentlich aktualisiert, sodass aktuell freigegebene Chargen im System noch fehlen können.

Auch bei einem negativen Prüfergebnis, z. B. bei einem Hinweis auf unbekannte Chargennummer, kann die PTA, wenn sie nach gründlicher Prüfung jeglichen Fälschungsverdacht ausschließt, ein digitales COVID-19-Impfzertifikat generieren. Die Chargennummer wird nicht im COVID-19-Impfzertifikat vermerkt.

Die Firma BionTech bietet die Abfrage der Chargennummer für Fachkreise unter https://praxis.comirnaty.de an.

Achtung: Chargen, die im Ausland verimpft wurden, sind in der Datenbank in der Regel nicht erfasst. Die Bestätigung der Chargennummer schließt eine Fälschung der vorgelegten Impfnachweise nicht in jedem Fall aus. Sollten trotz positiver Prüfung weiterhin Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Impfnachweises bestehen, muss eine Ausstellung verweigert werden, rät die ABDA.  Wie dabei konfliktvermeidende Kommunikation helfen kann, erklärt ein Apotheker aus Hagen.

Fälschern drohen bis zu 5 Jahre Haft

Der Gebrauch unrichtiger Impfnachweise kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Die Strafen für die Fälschung von Impfausweisen liegen bei bis zu zwei Jahren Gefängnis. Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande drohen bis zu fünf Jahren Haft.

Datenschutz: Impfpass nicht auf Social Media posten

"Bitte posten Sie keine Fotos der Inhalte Ihres Impfpasses! Es handelt sich um sensible Daten, die nicht öffentlich geteilt werden sollten", schrieb das Bundesgesundheitsministerium zu Beginn der Impfkampagne 2021 auf Twitter. Kriminelle könnten darauf sichtbare Daten wie Chargennummer, Stempel der Praxis oder die Unterschrift der Ärzte für Fälschungen missbrauchen. Außerdem handelt es sich bei den Daten im Impfausweis um sensible persönliche Gesundheitsdaten. Sie wollen trotzdem all Ihre Freunde teilhaben lassen? Posten Sie stattdessen das Pflaster auf Ihrem Oberarm. 

Ganz oder gar nicht: Rückruf von Zertifikaten 

Bisher gibt es keine technische Möglichkeit, um einzelne Impfzertifikate nachträglich für ungültig zu erklären. Es ist nur möglich, alle Zertifikate einer Apotheke zurückzurufen – egal, wie viele davon gefälscht sind. In der Vergangenheit gab es einige wenige Apotheken, die gefälschte Impfzertifikate herausgegeben haben. Zertifikate der betroffenen Apotheken wurden daraufhin zurückgerufen. Mit der Version 2.13.3 (Android) beziehungsweise 2.13.2 (iOS) kann die Corona-Warn-App die Zertifikatskennung aller Zertifikate kontrollieren und prüfen, ob das Zertifikat von einer entsprechenden Apotheke ausgestellt wurde. Ist das der Fall, wird es als ungültig dargestellt. Betroffene werden mit einer Push-Nachricht informiert.

Wie lange sind digitale Impfzertifikate gültig?

Die EU-Kommission hat im Dezember 2021 festgelegt, dass Corona-Impfzertifikate eine Anerkennungsdauer von neun Monaten (genau 270 Tage) haben. In der EU wurden bislang mehr als 800 Millionen Zertifikate ausgestellt. Das digitale COVID-19-Zertifikat der EU ist zu einem globalen Standard geworden: Inzwischen sind 60 Länder weltweit dem System beigetreten.

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