So funktioniert die E-Patientenakte
Ab dem 1. Januar 2021 sollen Ärzte und Krankenhäuser auf Wunsch der Patienten für diese eine elektronische Akte anlegen können. Dort können Röntgenbilder, ärztliche Befunde, Behandlungsberichte oder Angaben über regelmäßig eingenommene Medikamente hinterlegt werden. Die Patienten sollen auf diese Daten dann aber auch selbst Zugriff bekommen und zwar über eine Smartphone-App, die ihnen von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich können Patienten eigene Daten eintragen, wie Werte von Blutzuckermessungen. Die Idee: Jeder hätte damit, egal wo er behandelt wird, seine medizinische Vorgeschichte immer mit dabei.
Zum Start noch nicht alle Funktionen vorhanden
Die Erstellung einer solchen E-Akte soll freiwillig sei, erklärt die Gematik. Auch werden nicht gleich mit dem Start 2021 alle Funktionen vorhanden sein. Erst ab 2022 können auch Impfdaten, das Zahn-Bonusheft, der Mutterpass oder das gelbe U-Heft für Kinder in der Patientenakte hinterlegt werden. Ebenfalls erst ab 2022 wird es möglich sein, für jedes einzelne Dokument in der Akte festzulegen, welcher Arzt darauf Zugriff haben soll und welcher nicht. In der Anfangsphase können Patienten dem Arzt nur die ganze Akte zur Einsicht freigeben oder gar nichts. Ein Punkt, den Datenschützer kritisieren.
Erklärvideos
Was die Versicherten von der elektronischen Patientenakte erwarten dürfen, erklärt die Gematik in zwei Videos.
Quelle: Gematik