So läuft das mit dem E-Rezept
Während Versicherte der Privaten Krankenversicherung weiterhin freiwillig entscheiden können, wird das E-Rezept für GKV-Versicherte mit dem 1. Januar 2022 bundesweit verpflichtend eingeführt. Dann erfolgt die Verordnung digital über einen Datensatz. Dieser wird mithilfe des elektronischen Heilberufsausweises qualifiziert signiert und anschließend im Fachdienst E-Rezept in der Telematikinfrastruktur gespeichert.
Patienten können über die gematik-App dann auf diesen Fachdienst zugreifen und die Verordnung über einen 2D-Code auf ihrem Smartphone einlösen. Zwei Wege sind möglich: Entweder löst der Patient die Verordnung durch Vorzeigen des Codes direkt in der Apotheke ein, oder er setzt aus der App zunächst eine unverbindliche Anfrage an eine Apotheke seiner Wahl ab.
Dort wird die Verfügbarkeit des Medikaments geprüft. Die Anfrage ist noch keine Einlösung. Dafür braucht es die Übermittlung des E-Rezepts an die Apotheke.
Anspruch auf Papierrezept bleibt
„Versicherte haben auch weiterhin einen gesetzlichen Anspruch auf einen Papierausdruck“, betont Hannes Neumann, Produktmanager E-Rezept bei der gematik. Auf diesen würde dann der entsprechende Code gedruckt, der in der Apotheke eingescannt wird. Die Definition des neuen Musters ist Aufgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbands.
„Der Vorteil des elektronischen Rezepts ist, dass alle auf den gleichen Fachdienst zugreifen und der Apotheker genau den Datensatz erhält, den der Arzt abgelegt hat“, erläutert Neumann, der sich davon eine deutliche Reduzierung fehlerhafter oder unlesbarer Rezepte erhofft.
Zu tief in die Schublade sollten Ärzte das alte Muster 16 aber nicht legen: In einem möglichen Ausfallszenario der technischen Infrastruktur, müsse man eventuell darauf zurückgreifen.
Schrittweise Entwicklung
Ärzte können den Angaben der gemantik zufolge auch im E-Rezept weiterhin Rezepturen aufschreiben. Dafür sei ein Freitextfeld vorgesehen. Die gematik-App wird stufenweise entwickelt: In der ersten Entwicklungsstufe, die ab dem 1. Juli 2021 verfügbar sein soll, können apothekenpflichtige Arzneimittel für GKV-Versicherte verordnet werden; Privatversicherte sollen zum 1. Januar 2022 eingebunden werden.
Entwicklungsstufe zwei betrifft Betäubungsmittel und Digitale Gesundheitsanwendungen; Stufe drei (ab Juli 2022) häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege.
Quelle: Ärzte Zeitung
Kommentar von Alex
Und was ist mit den verschreibungspflichtigen Medikamenten? Die vermisse ich komplett in dem Artikel. Apothekenpflichtige Artikel sind doch eher die Minderheit.
Antwort der Redaktion
Sehr geehrter Alex, vielen Dank für Ihren Kommentar. Das E-Rezept ersetzt das rosa Kassenrezept. Es betrifft also alle Medikamente, die zu Lasten der GKV verschrieben werden. Die Digitalisierung weiterer Rezepte wie das grüne Rezept für OTC-Arzneimittel ist in Planung.