So viel bekommen Apotheken pro Antigen-Test vergütet

(cnie) Ein neuer Begriff hat seinen Weg in die Coronavirus-Testverordnung gefunden: Bürgertestung. Asymptomatische Personen haben einmal pro Woche Anspruch auf einen Point-of-Care-Test (PoC-Test). Die Abrechnung wickeln die Kassenärztlichen Vereinigungen ab.

09.03.2021

Dr. Christine Ertelt testet auf Corona
© Foto: Michael Brandt
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Einen Antigen-Schnelltest pro Woche soll jeder Bürger gratis in Apotheken, Arztpraxen oder Testzentren machen lassen können, die Kosten dafür übernimmt der Bund. Allerdings haben die Länder noch bis Anfang April Zeit für die Umsetzung dieser Maßnahme als Teil der nationalen Teststrategie. Dabei nimmt geschultes Personal mit Wattestäbchen teilweise tief in Nase und Rachen einen Abstrich. Schlägt ein Test positiv an, könnte gleich vor Ort die nötige Probe für den zwingend notwendigen PCR-Test genommen werden.

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Vergütung für Sachkosten sinkt ab April auf 6 Euro

Die Vergütung der Bürgertestungen ist in der Coronavirus-Testverordnung geregelt. Apotheken und andere Einrichtungen, die Schnelltests durchführen, erhalten für selbst beschaffte PoC-Antigen-Tests eine Vergütung für die Sachkosten in Höhe der entstandenen Beschaffungskosten, und zwar bis zum 31. März 2021 höchstens neun Euro je Test und ab dem 1. April 2021 höchstens sechs Euro je Test.

Für das Gespräch, die Entnahme von Körpermaterial, die PoC-Diagnostik, die Ergebnismitteilung und die Ausstellung eines Zeugnisses über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus erhalten Apotheken je Testung 12 Euro. Ärztliche und zahnärztliche Leistungserbringer bekommen laut Verordnung 15 Euro.

Coronavirus-Testverordnung

Hier finden Sie den Entwurf der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 08.03.2021

Der Sinn hinter den schnellen Tests: neue Corona-Fälle frühzeitig erkennen. Denn der Sars-CoV-2-Erreger hat eine Eigenschaft, die die Pandemie-Bekämpfung erschwert: Infizierte können das Virus auch an andere weitergeben, wenn sie keine Symptome der Krankheit COVID-19 zeigen. Vor solchen Fällen sollen die Tests schützen helfen.

Quelle: dpa / Bundesgesundheitsministerium

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