Spahn setzt bei der Impf-Priorisierung Akzente

(af/kib) Wer wird zuerst gegen SARS-CoV-2 geimpft? Den Anspruch auf eine Schutzimpfung regelt eine Verordnung, die am Freitag erlassen werden soll. Abweichend von der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollen dem Entwurf zufolge auch 70-Jährige bereits hohe Priorität erhalten. Das Apothekenpersonal hat Priorität 3.

17.12.2020

Seniorin wird geimpft
© Foto: JPC-PROD / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Wie die Ärzte Zeitung unter Berufung auf den aktuellen Entwurf der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 berichtet, soll sich die Priorisierung bei der Schutzimpfung gegen COVID-19 offenbar etwas ändern.

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Zunächst sollen die Mitarbeiter und die Betreuten in Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege geimpft werden. Gleiches gilt für die ambulante Pflege. Über 80-Jährige sollen ebenfalls Vorrang genießen.

Abweichend von der Empfehlung der STIKO sollen auch 70-Jährige bereits hohe Priorität erhalten. Die STIKO hatte hier noch eine Zwischenstufe für 75- bis 80-Jährige eingezogen.

Zuerst geimpft werden sollen nun die Mitarbeiter von

  • Intensivstationen,
  • Zentralen Notaufnahmen,
  • Rettungsdiensten,
  • Impfzentren,
  • Einrichtungen mit „infektionsrelevanten aerosolgenerierenden Tätigkeiten wie zum Beispiel Zahnärzte sowie
  • Personen mit sehr hohem Risiko für schwere bis tödliche Verläufe, zum Beispiel in der Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.

Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Adipositas, Krebs oder Asthma bronchiale finden sich in der dritten Prioritätsstufe. Dort sind auch die Mitarbeiter in Apotheken, Lehrer und Mitarbeiter öffentlicher Dienste wie der Feuerwehr oder Soldaten angeführt.

Ärztliche Atteste für die Impfung sollen einen Code für die Terminvergabe enthalten müssen. Für Atteste soll es zusätzlich zu den ursprünglich genannten fünf Euro Vergütung weitere 90 Cent je per Post verschicktem Attest geben.

Die Verordnung soll nach ersten Ankündigungen am Freitag von Gesundheitsminister Jens Spahn erlassen werden.

Quelle: Ärzte Zeitung

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