Startschuss für die ePA

(kib) Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, soll ein zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland werden. Heute beginnt die Einführung in Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen. Zunächst haben nur wenige Apotheken Zugriff.

15.01.2025

Patient öffnet elektronische Patientenakte (ePa) auf dem Tablet
© Foto: agenturfotografin / stock.adobe.com
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Die ePA wird allen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland zur Verfügung gestellt. Wer sie nicht nutzen möchte, muss aktiv widersprechen (Opt-out-Verfahren). Sie ermöglicht eine zentrale und patientengesteuerte Verwaltung von Gesundheitsdaten und ist ein Schritt in Richtung einer vernetzten und digitalen Gesundheitsversorgung.

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Ziel ist es, die bisher an verschiedenen Orten wie Arztpraxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammenzutragen. Auch das Apothekenpersonal hat Zugriff, wenn es die Patientinnen und Patienten erlauben. 

Pilotphase startet

Heute, am 15. Januar, beginnt in den Modellregionen Hamburg und Franken sowie in Nordrhein-Westfalen das Roll-out der ePA. Doch anders als zunächst geplant, können während der Pilotphase ausschließlich diejenigen Apotheken in Hamburg und Franken auf die ePA der Versicherten zugreifen, die sich offiziell als Modellapotheken angemeldet haben. In Nordrhein-Westfalen nehmen sowieso nur Praxen und Krankenhäuser, aber keine Apotheken an der Pilotierung teil.

Mit dieser Planänderung reagiert die Gematik auf die durch den Chaos Computer Club (CCC) kürzlich vorgestellten, technisch denkbaren „Angriffsszenarien“ auf die ePA. Die IT-Experten des CCC hatten bereits früher Mängel bei den Konnektoren und dem Ident-Verfahren kritisiert. Aktuell haben sie gezeigt, dass es „mit wenig Aufwand“ möglich sei, gültige Heilberufs- und Praxisausweise sowie Gesundheitskarten Dritter zu beschaffen und darüber auf die Gesundheitsdaten in der ePA zuzugreifen.

Sicherheitslücken schließen

Verläuft die Testphase erfolgreich, soll die ePA für alle schrittweise ausgerollt werden. Ursprünglich hatte das Bundesgesundheitsministerium dafür den 15. Februar als Starttermin angepeilt. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun berichtet, steht der Starttermin dafür jedoch noch nicht fest. Die Gesellschafter der Gematik hätten beschlossen, dass kein bundesweiter Rollout erfolge, bevor „die Schwachstelle nicht geschlossen ist“. 

Was das konkret bedeuten kann, ist der Stellungnahme der Gematik zu entnehmen. So sollen vor einem bundesweiten Rollout weitere technische Lösungen umgesetzt worden sein, die verhindern, dass die Ausweise der Telematikinfrastruktur (TI) missbräuchlich verwendet werden können. 

Darüber hinaus sollen vor einem bundesweiten Rollout potenzielle Sicherheitslücken durch eine zusätzliche Verschlüsselung der Krankenversichertennummer geschlossen werden, Nutzerinnen und Nutzer der TI sollen für die notwendige Sorgfalt im Umgang mit den sensiblen Daten sensibilisiert und die Überwachungsmaßnahmen ausgeweitet werden.

ePA in der Apothekensoftware

Alle Apothekenteams können sich ab sofort in aller Ruhe im Video anschauen, wie ihr jeweiliges Softwarehaus die elektronische Patientenakte (ePA für alle) umsetzen wird.

FAQ der ABDA

Die ABDA hat zwei FAQ-Listen erstellt, die das Apothekenpersonal bei rechtlichen und fachlichen Fragen unterstützen soll. Diese sollen fortlaufend aktualisiert werden und umfassen Fragen wie „Was kann die Apotheke in der ePA sehen?“, „Wie kann die Apotheke auf die ePA zugreifen?“, „Wie lange hat die Apotheke Zugriff auf die ePA?“ „Wer kann Daten aus der ePA löschen?“ oder „Werden Apotheken für den Mehraufwand im Kontext der ePA honoriert?“ Einige ausgewählte Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.

Wie greifen Sie auf die Daten zu?

Aktuelle gibt es zwei Möglichkeiten, wie Apothekenpersonal Zugang zur ePA bekommen kann:

1. Der/die Versicherte löst ein E-Rezept per elektronischer Gesundheitskarte ein: Durch das Stecken erhält die Apotheke Zugriff auf die ePA - standardmäßig für eine Dauer von drei Kalendertagen (Tag des Steckens plus zwei Tage).

2. Der/die Versicherte richtet eine benutzerdefinierte Zugriffsberechtigung für die Apotheke in der ePA-App oder am Computer ein.

Benötigen die Versicherten eine PIN?

Nein, eine PIN-Eingabe zur Berechtigung des ePA-Zugriffs durch die Apotheke ist beim Stecken der eGK nicht erforderlich.

Drei Fragen zur ePA für alle

Werden die Daten aus der ePA für alle an Dritte weitergegeben? Diese und weitere Fragen stellen sich viele Versicherte. Wir beantworten in der Rubrik Apothekenpraxis drei dieser Fragen zur neuen elektronischen Patientenakte.

Wer kann Daten aus der ePA löschen?

Die ePA ist als lebenslange Akte konzipiert, Dokumente werden also nicht „automatisch“ aus der ePA gelöscht. Allerdings können die Versicherten selbst oder Gesundheitsinstitutionen mit Berechtigung Dokumente löschen.  Diese Funktion ist insbesondere dafür vorgesehen, dass irrtümlich eingestellte Dokumente wieder gelöscht werden können. Dabei wird in der ePA dokumentiert, durch wen und wann eine Löschung vorgenommen wurde.

Ein Löschen von einzelnen Medikationseinträgen in der elektronischen Medikationsliste (eML) ist nicht möglich. Diese Liste enthält in chronologischer Reihenfolge alle Arzneimittels eines Versicherten, die auf E-Rezepten verordnet beziehungsweise abgegeben wurden. Die Liste beginnt, sobald die ePA eines Versicherten zur Verfügung steht, also frühestens ab dem 15. Januar 2025.

Wo gibt es Informationen zur eML für das Apothekenpersonal?

Die gematik hat hier ein Download-Portal eingerichtet, in dem Informationsmaterialien und Erklärvideos für das Apothekenpersonal zur Verfügung gestellt werden. Zur eML wurde u. a. ein einseitiger „Spickzettel“ mit wichtigen Informationen zum Start zusammengestellt.

Dürfen Apotheken die Ergänzung der Akte verweigern, weil es gerade stressig ist?

Nein, es gibt eine Unterstützungspflicht bei der Verarbeitung arzneimittelbezogener Daten in der ePA. 

Quelle: ABDA, Gematik, KBV

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