Startschuss fürs Organspende-Register
Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis. Jeder ab 16 Jahren kann hier seine Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende online eintragen. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.
In vier Schritten zum Organspende-Register
Das Register ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt. Ursprünglich sollte es bereits mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ im März 2022 online gehen. Nun wird es stufenweise in Betrieb genommen.
- Schritt 1: Seit dem 18. März 2024 können Bürgerinnen und Bürger ihre persönliche Erklärung zur Organ- und Gewebespende auf der Website eintragen.
- Schritt 2: Ab Juli 2024 sollen alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspende-Register angeschlossen sein. Diese können dann die im Register hinterlegten Erklärungen abrufen.
- Schritt 3: Ab Juli 2024 bis spätestens September 2024 kann das Register über die Krankenkassen-Apps erreicht werden.
- Schritt 4: Zum 01. Januar 2025 sollen auch die Gewebeeinrichtungen an das Register angebunden sein.
Zugang über eID
Wer seine Entscheidung im Organspende-Register dokumentieren möchte, muss sich mit dem Personalausweis identifizieren. Das geht zurzeit zum einem über einen Computer. Hier muss die AusweisApp auf dem Rechner installiert und ein zur App kompatibles Kartenlesegerät verwendet werden. Alternativ kann hier auch das Smartphone mit installierter AusweisApp genutzt werden, die AusweisApp muss aber zusätzlich auch auf dem Rechner installiert werden.
Wer den Weg direkt übers Smartphone wählt, kann sich den Kartenleser sparen, muss aber auch dort die AusweisApp installieren.
Zur Authentifizierung wird der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und zugehöriger PIN benötigt. Außerdem müssen die Krankenversichertennummer und eine E-Mail-Adresse zur Hand sein.
Demnächst soll die Erklärung auch mittels digitaler Identität (GesundheitsID ) der Krankenkasse abgegeben werden können.
Zusätzlich schriftlich
Um sicher zu sein, dass der eigene Wille im Ernstfall auch während des Übergangszeitraums bis Januar 2025 verlässlich berücksichtigt wird, sollten Bürgerinnen und Bürger persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich (etwa in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung) dokumentieren, heißt es auf der Registerwebsite. Hier finden Sie auch umfangreiche weiterführende Informationen.
In jedem Fall sollten die nächsten Angehörigen über die Entscheidung und deren Dokumentation informiert werden. Das schafft zusätzlich Klarheit und Sicherheit.
Quelle: organspende-register.de, Ärzte Zeitung