STIKO: Impfkalender mit eigenem Kapitel für junge Frauen
Schwerpunkt der Überarbeitung war Kapitel 4 „Hinweise zur Durchführung von Schutzimpfungen. Es wurde nicht nur den aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst. Die Experten ergänzten ein eigenes Unterkapitel „Impfungen zum Schutz der reproduktiven Gesundheit, bei Kinderwunsch und während Schwangerschaft und Stillzeit“.
Denn für Frauen gelten andere Impfregeln als für Männer, beispielsweise mit Blick auf sexuell übertragbare Erkrankungen wie Hepatitis B und HPV oder Nachholimpfungen (z. B. gegen Röteln, Varizellen, Masern) bei Frauen im gebärfähigen Alter beziehungsweise bei Kinderwunsch.
Impfempfehlungen künftig immer zu Jahresbeginn
Die Impfempfehlungen wurden auf der 100. Sitzung der STIKO verabschiedet. Die im Epidemiologischen Bulletin 4/2022 publizierten Ausführungen ersetzen die zuletzt dort 34/2021 veröffentlichten Impfempfehlungen.
Künftig sollen die Impfempfehlungen jedes Jahr zu Jahresbeginn veröffentlicht werden und nicht mehr wie bisher erst im August.
Schwangerschaft
Und auch bei der Impfung von Schwangeren gibt es Verschiedenes zu berücksichtigen, zum Beispiel dürfen ihnen keine Lebendvakzine verimpft werden. Totimpfstoffe gelten hingegen als sicher für Schwangere und deren Fetus und sind in der Schwangerschaft nicht kontraindiziert.
Das gilt zum Beispiel für Impfstoffe gegen Influenza, Tetanus, Diphtherie, Pertussis sowie Hepatitis A und B. Im ersten Drittel der Schwangerschaft gilt jedoch besondere Vorsicht. Hier empfehlen die Experten nur dringend indizierte Impfungen durchzuführen.
Quelle: STIKO / RKI