Streit um Hilfsmitteltaxe: HAV steht hessischen Apotheken zur Seite

(kib) Zurzeit gibt es keine gültige Hilfstaxe für Rezepturen. Abgerechnet wird nach der Arzneimittelpreisverordnung. Sollte es deshalb zu Retaxationen kommen, will der Hessische Apothekerverband (HAV) seine Mitglieder unterstützen, teilt er mit.

31.01.2024

PTA schlägt eine Rezeptur nach
© Foto: Gerhard Seybert / stock.adobe.com
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Wie es in der Mitteilung heißt, will der HAV Apotheken in Hessen zur Seite stehen, falls es im Zuge der berechtigten Kündigung der veralteten Preislisten zur Hilfstaxe durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) zu Retaxationen durch die Krankenkassen kommt.

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Hintergrund

Der Deutsche Apothekerverband hatte nach mehreren erfolglosen Gesprächen mit dem GKV-Spitzenverband die Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) des Vertrages über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) zum 31. Dezember 2023 gekündigt.

Der GKV-Spitzenverband war nicht bereit, die seit Jahren nicht mehr angepassten Preise für die Herstellung von Salben, Tabletten, Kapseln, Zäpfchen und Säfte in den öffentlichen Apotheken vor Ort auf die aktuellen, in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Marktpreise für die notwendigen Inhaltsstoffe der Arzneimittel anzuheben.

Der fehlenden Angleichung der Preisgestaltung der Hilfstaxe an die stetig steigenden Apothekeneinkaufspreise musste ein Ende gesetzt werden

Holger Seyfarth, HAV-Vorsitzender

Apotheken sollen nach Arzneimittelpreisverordnung abrechnen

„Der HAV steht komplett hinter dieser Entscheidung des DAV und wird seinen Mitgliedsapotheken zur Seite stehen, falls einzelne Krankenkassen sich nun weigern sollten, Rezepturen zu marktüblichen Preisen zu vergüten“, betonte HAV-Vorsitzender Holger Seyfarth heute in Offenbach.

Nach Auffassung von DAV und HAV seien gegenüber den Krankenkassen die Packungspreise laut Arzneimittelpreisverordnung abzurechnen, wozu die Apothekerschaft ausdrücklich ermutigt werde.

Erkennen Krankenkassen nämlich nur die veralteten Preislisten an, würde das mitunter sogar bedeuten, dass Apotheken selbsthergestellte Rezepturen nicht kostendeckend vergütet bekämen. „Das ist natürlich inaktzeptabel“, so Seyfarth.

Quelle: Hessischer Apothekerverband

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