Sumatriptan ohne Rezept
Die Befreiung von der Rezeptpflicht gilt zur „akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura, nach der Erstdiagnose einer Migräne durch einen Arzt, in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 50 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 100 mg je Packung“.
Der OTC-Switch tritt zum 1. Oktober 2020 in Kraft. Wann die ersten OTC-Arzneimittel mit Sumatriptan auf den Markt kommen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Quelle: bundesrat.de